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Vorsicht, Anlegerschutzanwalt droht Ihnen mit seiner Hilfe

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Ob BWF Stiftung, Expert Plus GmbH, DebiSelect, Infinus usw., egal welcher Anlegerskandal derzeit oder auch in der Vergangenheit seine Kreise im Internet bzw. den Medien gezogen hat, derjenige, der immer sofort da war und ihr Geld natürlich selbstverständlich retten könnte, das ist seiner eigenen Meinung nach natürlich der Anlegerschutzanwalt. Um Ihnen das zu sagen, bezahlen Sie erst einmal für diese hoffnungsvolle Auskunft einen Kostenvorschuss. Damit hat der Anwalt schon einmal das erreicht, was er eigentlich auch nur wollte: Einen Mandanten, den er dann zukünftig mit Honorarforderungen beglücken darf, dafür oft aber nur ein Standardschreiben an das in die Bredouille geratene Unternehmen oder an den Vermittler schickt, der Ihnen das Produkt verkauft hat.

Die größte und anstrengendste Arbeit für einen Rechtsanwalt ist immer, einen Mandanten einzufangen. Gelingt ihm das, dann beginnt das Abkassieren. Das gilt vor allem dann, wenn es um Anlegerschutzanwälte geht. Diese Spezies von Anwälten schaft es immer wieder, hunderte von Mandaten mit nichtssagenden Versprechungen einzufangen, vor allem über teure google adwords-Werbung. Diese Werbekosten müssen letztlich Sie mit ihrem Kostenvorschuss mitbezahlen.

Gerade im Bereich des Anlegerschutzes wirft man da schlechtes Geld noch gutem hinterher, so ein ungenannt bleiben wollender Richter, den wir zu diesem Vorgang und dem Handeln so mancher Anlegerschutzkanzlei einmal befragt haben. Kopfschütteln war eigentlich ein ständiger Vorgang bei dem Richter in unserem Gespräch. Für manche Kollegen meines Berufsstandes muss man sich wirklich schämen, so sein Fazit, nachdem wir ihm einmal einige Werbeaussagen bestimmter Kanzleien vorgelegt hatten. Bauernfängerei, mehr nicht. Auch er empfiehlt, immer bei der örtlichen Rechtsanwaltskammer anzurufen und nach einem ortsansässigen Fachanwalt zu fragen. Die Kammer wird dem Anrufer dann einige Kollegen zur Auswahl anbieten.

Wir finden es auch wichtig, dass ein Anwalt für Sie auch persönlich erreichbar ist, nicht nur über E-Mail, Skype oder Telefon. Das persönliche Gespräch zu jedem Fall kann man nicht ersetzen, so auch der von uns befragte Richter. Jeder Rechtsfall dürfte in seiner Entstehung einzigartig sein, insofern sagen da Unterlagen nicht immer das aus, was für die erfolgreiche Führung eines Prozesses sein könnte.

Hüten Sie sich auch vor Anwälten, die Pauschalbeträge anbieten, um Ihren Fall einzuschätzen. Das ist rausgeschmissenes Geld und einem Urteil des LG Hamburg gegen die Kanzlei Gröpper Köpke aus Hamburg zufolge auch rechtlich nicht zulässig. Anwälte dürfen bei der Berechnung ihres Honorars nicht unter den üblichen Sätzen der RVG (Rechtsanwaltsvergütungsordnung) bleiben. Geklagt hatte in diesem Fall die EEV AG aus Göttingen , welche schon mehrere Verfügungen gegen die Kanzlei Gröpper Köpke erstritten hatte. Inwieweit diese EVs schon rechtskräftig sind, entzieht sich unserer Kenntnis.

Dieses Urteil des LG Hamburg gegen die Kanzlei Gröpper Köpke könnte aber auch erhebliche Auswirkungen auf andere werbende Rechtsanwälte im Internet haben, die mit ihrem Honorarangebot unterhalb der Rechtsanwaltsvergütungsordnung bleiben. Wie die Kanzlei Gröpper Köpke auf Anfrage mitteilte, hat man gegen das Urteil des LG Hamburg Widerspruch erhoben; somit wird es zwischen den streitenden Parteien nun zu einem Gerichtstermin vor dem LG Hamburg kommen, bei dem man abwarten, muss ob das Urteil endgültige Rechtskraft erlangt.

Die Kanzlei Gröpper Köpke ist aber hier nur ein Beispiel von vielen, so Thomas Bremer von diebewertung.de. Bedenken Sie bitte immer, dass der von Ihnen beauftragte Rechtsanwalt immer sein Geld verdient. Dabei ist es völlig egal, ob er Ihren Prozess gewinnt oder verliert. Entweder zahlen Sie das Honorar oder aber der Prozessgegner. Auch gibt kein Rechtsanwalt Ihnen eine Garantie, dass er Ihr Geld wiederholt bzw. einen wesentlichen Teil davon.

Wir halten so manchen Rechtsanwalt, der im Internet auf Mandantenfang geht, für nicht seriös. Übrigens mussten wir in den letzten Tagen feststellen, das es sogar GmbHs gibt, die auf Mandantenfang gehen für Rechtsanwälte. Hier haben wir ein Schreiben des Unternehmens Fondshilfe in unsere Redaktion bekommen, was lediglich als Werbeschreiben für eine Rechtsanwaltskanzlei dient. Dafür wird die GmbH dann sicherlich eine Art „Kopfprämie“ bekommen, denn auch solch eine GmbH wird ja nicht nur dafür arbeiten, Geld auszugeben. Fondshilfe soll angeblich für die Kanzlei CLLB aus München unterwegs sein. Nun, letztlich ist es egal für wen, aber die Mandantenfängerei für Rechtsanwälte scheint ein gutes Geschäft zu sein.

Daher nochmals unser Rat: Wenden Sie sich bitte an die örtliche Rechtsanwaltskammer für Ihren Wohnort. Dort empfiehlt man Ihnen einen sicherlich seriösen Fachanwalt für Ihren Rechtsfall.

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