Die Besteuerung der Brutto-Renten steigt von 66 auf 68 Prozent. Ob ein Rentner tatsächlich Einkommensteuerzahlen muss hängt allerdings von der Höhe seiner Einkünfte ab. Denn von dem zu versteuernden Teil seiner Altersrente wird der allgemeine Grundfreibetrag abgezogen. Außerdem können individuelle Befreiungstatbestände geltend gemacht werden.
Besteuerung von Pensionen
Ab Januar müssen Bezieher von Beamtenpensionen sowie Firmenrenten und -pensionen, die aus steuerfreien Einkünften finanziert wurden, einen höheren Anteil versteuern. Mit Zuschlag bleiben nun jährlich höchstens 2.496 Euro steuerfrei. Bisher waren es 2.652 Euro pro Jahr.