Start Allgemein Jochen Resch und Fairvesta – Die Mandanteninformation führt zu einer Einstweiligen Verfügung

Jochen Resch und Fairvesta – Die Mandanteninformation führt zu einer Einstweiligen Verfügung

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Damit muss man als Anwalt sicherlich leben. Trotzdem zeigt es auch, dass nicht immer der Anwalt recht hat, mit dem was er schreibt. Ansonsten würde das Gericht keine Einstweilige Verfügung erlassen. Jochen Resch hat die „strittigen Inhalte“ von seiner Seite genommen, um nicht weiteren juristischen Auseinandersetzungen ausgeliefert zu sein.

Mal schauen, ob Jochen Resch dazu in Widerspruch geht. Die Information haben wir übrigens von Otmar Knoll im Rahmen eines Telefonats am heutigen Morgen bekommen. Gegenstand des Gespräches war auch eine Pressekonferenz am 11. Dezember 2013, die Otmar Knoll und das Unternehmen Fairvesta durchführen wollen. Hier will er dann jedem „Rede und Antwort stehen“. Otmar Knoll will dazu auch Anlegerschutzanwälte einladen.

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