Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Dark Mode Light Mode
Obama will auf Demokraten-Parteitag den Weg zur Wiederwahl ebnen
Interessanter Artikel zum Thema „Insolvenzverschleppung und Anklage vor einem Schöffengericht!
BKA-Chef sieht Hinweise auf Planung eines islamistischen Anschlags

Interessanter Artikel zum Thema „Insolvenzverschleppung und Anklage vor einem Schöffengericht!

Den haben wir im Internet gefunden, stellen Ihnen den Link hier gerne zur Verfügung  http://th-h.de/infos/jura/strafverfahren.php

Besonders interessant erscheint uns daraus nachfolgende Textpassage:

Der Staatsanwaltschaft obliegt es auch, zu entscheiden, wann die Ermittlungen abgeschlossen sind (§ 169a StPO). Dies ist dann der Fall, wenn alle notwendigen Ermittlungen getätigt sind, so dass die Entscheidung getroffen werden kann, ob hinreichender Tatverdacht besteht (im Falle einer Anklage also eine Verurteilung wahrscheinlicher als ein Freispruch ist), so dass Anklage erhoben werden kann, oder ob das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO einzustellen ist, weil sich die Unschuld des Beschuldigten positiv herausgestellt hat oder zumindest ein Tatnachweis nicht mit der notwendigen Sicherheit zu führen ist. (Im Einzelfall kann auch trotz hinreichenden Tatverdachts eine Einstellung erfolgen müssen, weil ein Verfahrenshindernis vorliegt, die Tat beispielsweise verjährt ist oder ein notwendiger Strafantrag nicht gestellt bzw. zurückgenommen wird.)

Wenn die Staatsanwaltschaft eine Strafe bis hin zu 2 Jahren Freiheitsstrafe (oder Geldstrafe) erwartet, so erhebt sie Anklage zum Strafrichter beim Amtsgericht, einem Einzelrichter (§ 25 GVG); bei einer Straferwartung von 2 bis 4 Jahren Freiheitsstrafe oder beim Vorliegen eines Verbrechens (einer mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedrohnten Tat) ist ebenfalls das Amtsgericht, dort jedoch das Schöffengericht (§ 28 GVG), bestehend aus einem Berufsrichter und zwei Schöffen, zuständig. Unabhängig von der Einschätzung der Staatsanwaltschaft dürfen sowohl Strafrichter als auch Schöffengericht nicht mehr als 4 Jahre Freiheitsstrafe verhängen.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Obama will auf Demokraten-Parteitag den Weg zur Wiederwahl ebnen

Next Post

BKA-Chef sieht Hinweise auf Planung eines islamistischen Anschlags