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BaFin gibt der Versorgungspool UG (haftungsbeschränkt) & Co. HKW 09 KG die Abwicklung des Einlagengeschäfts auf
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BaFin gibt der Versorgungspool UG (haftungsbeschränkt) & Co. HKW 09 KG die Abwicklung des Einlagengeschäfts auf

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Versorgungspool UG (haftungsbeschränkt) & Co. HKW 09 KG (früher: Versorgungspool GmbH & Co. HKW 09 KG), Auerbach, am 19. Juli 2012 die unverzügliche Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts aufgegeben.

Die Versorgungspool UG (haftungsbeschränkt) & Co. HKW 09 KG bot Anlegern einen „Zeichnungsvertrag für Obligationen der Versorgungspool GmbH & Co. HKW 09 KG“ an, in dem sie versprach, die angenommenen Gelder nebst zugesagter Zinsen in 120 Monatsraten wieder zurückzuzahlen. Mit der Annahme des Anlagekapitals betreibt die Versorgungspool UG (haftungsbeschränkt) & Co. HKW 09 KG das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Das Unternehmen ist verpflichtet, die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen.

Die Verfügung der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

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