Beim Insolvenzgericht Dortmund läuft ein Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der DoMa24 Rentacar GmbH mit Sitz in Dortmund. Das Aktenzeichen lautet 260 IN 98/26. Die amtliche Bekanntmachung wurde am 29.10.2026 veröffentlicht.
Was die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen bedeutet
In der Bekanntmachung heißt es, dass die am 03.08.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 27.10.2026 aufgehoben worden sind. Für Laien bedeutet das: Das Gericht hatte zuvor Schutzmaßnahmen angeordnet, um das Vermögen des Unternehmens im laufenden Verfahren abzusichern. Mit der Aufhebung dieser Maßnahmen ist dieser spezielle gerichtliche Schutzanordnungsteil beendet.
Wichtig ist zugleich der zweite Satz der Bekanntmachung: Die Verfügungsbefugnis der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Dr. Sabine Aldermann über das von ihr verwaltete schuldnerische Vermögen bleibt bestehen, soweit sie zur Erfüllung ihrer Pflichten nach § 25 Abs. 2 InsO erforderlich ist. Das heißt vereinfacht, dass die vorläufige Insolvenzverwalterin weiterhin in dem Umfang handeln darf, der für ihre gesetzlichen Aufgaben nötig ist.
Was das für Kunden, Anleger oder Gläubiger heißen kann
Für Kunden, Anleger oder andere Gläubiger ist diese Bekanntmachung vor allem ein Hinweis darauf, dass sich das Verfahren noch in einer frühen Phase befindet und das Insolvenzgericht Dortmund weiter damit befasst ist. Die Veröffentlichung enthält keine Aussage darüber, wie es wirtschaftlich mit dem Unternehmen weitergeht. Sie sagt auch nichts darüber aus, ob und in welchem Umfang Forderungen später bedient werden.
Für Gläubiger kann die Mitteilung bedeuten, dass Ansprüche gegen das Unternehmen im Blick behalten werden müssen. Wer Geldforderungen gegen die DoMa24 Rentacar GmbH hat, sollte deshalb prüfen, ob und wann das Gericht weitere Mitteilungen veröffentlicht. Aus der Bekanntmachung selbst ergibt sich nur, dass Sicherungsmaßnahmen aufgehoben wurden und die vorläufige Insolvenzverwalterin in ihrem gesetzlichen Rahmen weiter zuständig bleibt.
Die Bekanntmachung nennt außerdem die im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund eingetragene Firma DoMa24 Rentacar GmbH sowie den Sitz Dortmund. Weitere Schlussfolgerungen, etwa zu Ursachen oder zur wirtschaftlichen Lage, lassen sich aus dem Text nicht ableiten.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten die Veröffentlichungen zum Aktenzeichen 260 IN 98/26 beim Insolvenzgericht Dortmund weiter beobachten und eigene Unterlagen zu möglichen Forderungen geordnet bereithalten. Wer Ansprüche gegen die DoMa24 Rentacar GmbH hat, sollte Fristen und weitere gerichtliche Hinweise sorgfältig prüfen.
Mehr steht in der hier zugrunde liegenden Bekanntmachung nicht. Sie dokumentiert allein die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen vom 27.10.2026 und die fortbestehende Stellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin im gesetzlich erforderlichen Umfang.