Das Insolvenzgericht Aalen hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 1 IN 655/26 am 29.10.2026 Sicherungsmaßnahmen gegen die YILDIZ UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Herbrechtingen angeordnet. Die Veröffentlichung betrifft einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen der Schuldnerin.
Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten
Mit solchen Maßnahmen soll verhindert werden, dass sich die Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag weiter verschlechtert. Das Gericht hat dafür unter anderem angeordnet, dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin grundsätzlich untersagt sind, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
Zugleich wurde Rechtsanwalt Erion Metoja, Josef-Schmitt-Straße 10, 97922 Lauda-Königshofen, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Außerdem darf die Schuldnerin über Bankkonten und Außenstände nicht mehr frei verfügen; insoweit geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
Folgen für Kunden, Gläubiger und andere Beteiligte
Für Gläubiger bedeutet die Anordnung vor allem, dass sie ihre Forderungen zunächst nicht beliebig durchsetzen können. Personen oder Unternehmen, die der Schuldnerin Geld schulden, werden ausdrücklich aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu zahlen, sondern nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter. Auch Kreditinstitute, die Konten der Schuldnerin führen, sind dem vorläufigen Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunft verpflichtet.
Der vorläufige Insolvenzverwalter soll das Vermögen der Schuldnerin sichern und erhalten. Er ist nicht allgemeiner Vertreter der Schuldnerin. Nach der Bekanntmachung hat er außerdem zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird. Ebenso soll er als Sachverständiger prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens bestehen.
Für Kunden oder Geschäftspartner kann die Anordnung bedeuten, dass Zahlungen, Auskünfte und laufende Geschäftsbeziehungen vorübergehend nicht mehr wie gewohnt abgewickelt werden. Wer Forderungen gegen die Schuldnerin hat, sollte die weitere Entwicklung des Verfahrens genau beobachten.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten prüfen, ob sie Gläubiger der YILDIZ UG (haftungsbeschränkt) sind oder der Schuldnerin noch Geld schulden. Zahlungen sollten nur dann erfolgen, wenn klar ist, an wen sie nach der Anordnung zu leisten sind. Wer offene Forderungen hat, sollte Unterlagen wie Rechnungen, Verträge und Zahlungsnachweise geordnet bereithalten und auf weitere Mitteilungen aus dem Verfahren achten.
Der Bekanntmachungstext nennt als Gegenstand der Veröffentlichung Sicherungsmaßnahmen. Weitere Angaben zur Entscheidung über den Insolvenzantrag enthält die Veröffentlichung selbst nicht.