Das Amtsgericht Wuppertal hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Tigges Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Haan mangels Masse abgewiesen. Die Bekanntmachung trägt das Aktenzeichen 507 IN 80/26 und wurde am 29.10.2026 veröffentlicht. Grundlage der Entscheidung ist ein Beschluss vom 28.10.2026.
Was „Abweisung mangels Masse“ bedeutet
Eine Abweisung mangels Masse heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu bezahlen. Damit kommt es nicht zu einem regulären Insolvenzverfahren mit Insolvenzverwalter und geordneter Verteilung an die Gläubiger.
Für Gläubiger bedeutet das meist, dass sie ihre Forderungen selbst weiterverfolgen müssen. Die Aussichten, noch Geld zu erhalten, sind in solchen Fällen oft gering. Auch für Kunden mit offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen kann das problematisch sein, weil es keinen Insolvenzverwalter gibt, der Ansprüche zentral prüft und bedient.
Folgen für die Gesellschaft
Mit der Abweisung mangels Masse ist das Verfahren in der Sache nicht eröffnet worden. In der Folge wird eine solche Gesellschaft in der Regel im Register abgewickelt und später gelöscht. Eine geordnete Verteilung von Vermögen an die Gläubiger findet dabei nicht statt. Für die Beteiligten ist das meist mit zusätzlichen Unsicherheiten verbunden, weil Ansprüche nicht über ein laufendes Insolvenzverfahren gebündelt geltend gemacht werden können.
Die Bekanntmachung nennt die Tigges Beteiligungs-GmbH, den Sitz Haan und das Handelsregister Wuppertal, HRB 12688. Weitere Angaben zur wirtschaftlichen Lage oder zu den Gründen für die Zahlungsunfähigkeit enthält der Text nicht.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer noch offene Forderungen, Anzahlungen oder Gutscheine hat, sollte alle Unterlagen sorgfältig sichern. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege und Schriftwechsel. Betroffene sollten ihre Ansprüche prüfen und bei Bedarf rechtlichen Rat einholen, um das weitere Vorgehen zu klären.
Wichtig ist auch, Fristen und eigene Nachweise im Blick zu behalten. Da kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, müssen Forderungen grundsätzlich außerhalb eines Insolvenzverfahrens verfolgt werden.