Das Insolvenzgericht Duisburg hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der LIS LandinSicht GmbH mit Sitz in Duisburg und der Handelsregisternummer HRB 28523 abgewiesen. Die Bekanntmachung datiert vom 29.10.2026. Das Aktenzeichen lautet 620 IN 1687/26.
Was die Abweisung mangels Masse bedeutet
Eine Abweisung mangels Masse nach § 26 InsO bedeutet: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Für die Gläubiger gibt es damit keine reguläre Insolvenzabwicklung mit einem Insolvenzverwalter und keiner geordneten Verteilung der vorhandenen Masse.
Im vorliegenden Verfahren wurde der am 14.07.2026 bei Gericht eingegangene Antrag einer Gläubigerin vom 13.07.2026 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 27.10.2026 mangels Masse abgewiesen. Damit endet das Insolvenzeröffnungsverfahren an dieser Stelle, ohne dass ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird.
Folgen für Gläubiger und Vertragspartner
Für Gläubiger bedeutet eine solche Entscheidung in der Regel schlechte Aussichten, offene Forderungen noch im Rahmen eines Insolvenzverfahrens befriedigt zu bekommen. Wer noch Ansprüche gegen die Gesellschaft hat, muss diese grundsätzlich selbst weiterverfolgen. Eine geordnete Auszahlung aus einem Insolvenzverfahren findet nicht statt, weil gerade kein Verfahren eröffnet wird.
Bei einer Abweisung mangels Masse kann es zudem zu den handelsregisterrechtlichen Folgen kommen, die bei einer insolvenzbedingten Beendigung einer Gesellschaft typisch sind. Dazu zählen regelmäßig die Eintragung der Situation ins Handelsregister, die Auflösung der Gesellschaft und später die Löschung. Für Betroffene ist das wichtig, weil sich dadurch der Status des Unternehmens ändert.
Was Betroffene jetzt tun können
Kunden, die noch auf Leistungen warten, sowie Gläubiger mit offenen Rechnungen, Anzahlungen oder Gutscheinen sollten ihre Unterlagen sichern. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege und Schriftverkehr. Wer offene Ansprüche hat, sollte prüfen lassen, welche rechtlichen Schritte im Einzelfall möglich sind. In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, frühzeitig Rechtsrat einzuholen.
Wichtig ist auch, Fristen und eigene Nachweise im Blick zu behalten. Da kein Insolvenzverwalter bestellt wird, müssen Betroffene ihre Forderungen selbst aktiv verfolgen.