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Insolvenzantrag von dorenburg & lehmann Verwaltung und Verpachtung UG mangels Masse abgewiesen

Das Insolvenzgericht Potsdam hat den Antrag der dorenburg & lehmann Verwaltung und Verpachtung UG (haftungsbeschränkt) auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen abgewiesen. Die Bekanntmachung trägt das Aktenzeichen 670 IN 97/26 und wurde am 29.10.2026 veröffentlicht. Als Sitz der Gesellschaft ist Werder (Havel) genannt; im Register ist die Firma unter HRB 35289 beim Amtsgericht Potsdam eingetragen.

Was die Abweisung mangels Masse bedeutet

Eine Abweisung mangels Masse bedeutet für Laien: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu bezahlen. Es kommt also nicht zu einem regulären Insolvenzverfahren mit einem Insolvenzverwalter. Eine geordnete Verteilung an die Gläubiger findet dann in der Regel nicht statt.

Für die Gesellschaft hat das meist weitreichende Folgen. In solchen Fällen wird die Firma häufig ins Handelsregister eingetragen aufgelöst und später gelöscht. Für Gläubiger ist die Lage meist ungünstig, weil sie ihre Forderungen selbst weiterverfolgen müssen und die Aussichten auf eine vollständige Zahlung oft gering sind.

Folgen für Gläubiger und Vertragspartner

Wer noch offene Forderungen gegen die Gesellschaft hat, kann diese nicht über ein eröffnetes Insolvenzverfahren anmelden, weil es gerade nicht eröffnet wurde. Stattdessen müssen Betroffene ihre Ansprüche eigenständig prüfen und gegebenenfalls auf anderem Weg geltend machen. Das kann zeitaufwendig sein und führt häufig nicht zum gewünschten Erfolg.

Auch Kunden, die noch offene Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheine haben, sollten ihre Unterlagen sofort sichern. Dazu gehören Rechnungen, Verträge, Zahlungsbelege und sonstige Nachweise. Je nach Einzelfall kann es sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen, um die eigenen Ansprüche besser einschätzen zu können.

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten alle Belege geordnet ablegen, offene Forderungen schriftlich dokumentieren und Fristen im Blick behalten. Wer bereits gezahlt hat oder noch eine Leistung erwartet, sollte den Stand der Dinge möglichst genau festhalten. Bei Unsicherheiten kann eine anwaltliche Beratung helfen, die nächsten Schritte zu klären.

Wichtig ist vor allem: Durch die Abweisung mangels Masse gibt es kein laufendes Insolvenzverfahren, in dem Ansprüche automatisch berücksichtigt werden. Deshalb müssen Gläubiger und Kunden selbst aktiv werden, wenn sie ihre Rechte sichern wollen.

Im Handelsregister ist als Unternehmensgegenstand eingetragen: nicht genannt. Der eingetragene Gegenstand ist nicht zwingend die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit.

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