Das Insolvenzgericht Stuttgart hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Polyglowstar GmbH mit Beschluss vom 27.10.2026 mangels Masse abgewiesen. Das Aktenzeichen lautet 14 IN 1077/26. Die Firma hat ihren Sitz in Stuttgart und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 793958 eingetragen.
Was „Abweisung mangels Masse“ bedeutet
Eine Abweisung mangels Masse nach § 26 InsO bedeutet: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines solchen Verfahrens zu decken. Für die Gläubiger heißt das in der Regel, dass es keine geordnete Verteilung über ein eröffnetes Insolvenzverfahren gibt. Ein Insolvenzverwalter wird nicht bestellt.
Für das Unternehmen hat dieser Beschluss oft weitreichende Folgen. Die Abweisung wird im rechtlichen Verfahren festgehalten und führt regelmäßig dazu, dass die Gesellschaft später aufgelöst und im weiteren Verlauf gelöscht wird. Für Außenstehende ist wichtig: Der Beschluss ersetzt kein „Zahlungsversprechen“ und schafft auch keine neue Sicherung für offene Forderungen.
Folgen für Gläubiger und Vertragspartner
Gläubiger müssen ihre Forderungen grundsätzlich selbst verfolgen. Da kein Insolvenzverfahren eröffnet wird, gibt es meist keine zentrale Stelle, bei der Forderungen im Rahmen einer Verteilung angemeldet und geprüft werden. Die Aussichten, noch Geld zu erhalten, sind in solchen Fällen häufig gering.
Auch Kunden mit offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen sollten jetzt ihre Unterlagen sorgfältig sichern. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege, Bestellbestätigungen und der Schriftverkehr mit dem Unternehmen. Wer Ansprüche hat, sollte prüfen lassen, ob und wie diese außerhalb eines Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden können.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten alle Belege geordnet aufbewahren und Fristen im Blick behalten. Je nach Fall kann es sinnvoll sein, schriftlich nachzufassen und rechtlichen Rat einzuholen. Wichtig ist, Ansprüche nicht vorschnell aufzugeben, auch wenn die Aussichten auf eine Durchsetzung oft begrenzt sind.
Für die Polyglowstar GmbH liegt damit eine amtliche Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse vor. Weitere Angaben zur Ursache der wirtschaftlichen Lage enthält die Bekanntmachung nicht.