Das Insolvenzgericht Nürnberg hat den Insolvenzantrag der Royalchef UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Neumarkt i.d.OPf. abgewiesen. Die Bekanntmachung trägt das Aktenzeichen IN 885/26 und wurde am 27.10.2026 veröffentlicht.
Was das Gericht entschieden hat
Nach dem Beschluss wird der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels Masse abgewiesen. Das bedeutet: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen voraussichtlich nicht ausreicht, um schon die Kosten des Verfahrens zu decken.
Für Betroffene ist wichtig: Es wird in diesem Fall kein Insolvenzverwalter bestellt. Damit gibt es auch keine geordnete Verteilung des Vermögens an die Gläubiger im Rahmen eines Insolvenzverfahrens.
Folgen für Gläubiger und Vertragspartner
Wenn ein Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen wird, müssen Gläubiger ihre Forderungen grundsätzlich selbst verfolgen. Die Aussichten auf eine erfolgreiche Durchsetzung sind dabei in der Regel gering, weil gerade kein ausreichendes Vermögen für ein reguläres Insolvenzverfahren vorhanden ist. Offene Ansprüche bleiben zwar grundsätzlich bestehen, werden aber nicht automatisch im Insolvenzverfahren gesammelt und bearbeitet.
Für Kunden, die noch offene Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheine haben, kann das besonders problematisch sein. Solche Unterlagen sollten daher sorgfältig gesichert werden. Wer Ansprüche prüfen oder durchsetzen will, kann außerdem rechtlichen Rat einholen.
Eintragung und weitere Entwicklung
Die Bekanntmachung nennt als Firma die Royalchef UG (haftungsbeschränkt), den Sitz Neumarkt i.d.OPf. und das Registergericht Nürnberg mit der Registernummer HRB 41534. Bei einer Abweisung mangels Masse kommt es in der Regel zur Auflösung der Gesellschaft; später kann auch eine Löschung folgen.
Im Handelsregister ist als Unternehmensgegenstand eingetragen: Führung eines Gastronomiebetriebes. Der eingetragene Gegenstand entspricht nicht zwingend der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer Forderungen gegen die Royalchef UG (haftungsbeschränkt) hat, sollte Unterlagen wie Rechnungen, Verträge, Zahlungsbelege, Mahnungen und Nachweise über Anzahlungen sofort sichern. Wichtig ist außerdem, Fristen im Blick zu behalten und bei Unsicherheiten zügig juristischen Rat einzuholen. Je nach Fall kann es sinnvoll sein, Ansprüche schriftlich geltend zu machen und die eigene Rechtsposition prüfen zu lassen.