Das Insolvenzgericht Cottbus hat im Verfahren über den Antrag der CON Sicherheit & Service GmbH mit Sitz in Wildau unter dem Aktenzeichen 63 IN 439/26 am 27.10.2026 Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Für Betroffene ist das eine wichtige Nachricht: Die Firma befindet sich damit in einem frühen Stadium eines Insolvenzverfahrens, in dem das Vermögen zunächst geschützt werden soll.
Was die Anordnung bedeutet
Nach der Bekanntmachung wurde zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das heißt: Über das Vermögen der Schuldnerin wacht nun ein vorläufiger Insolvenzverwalter. In diesem Fall ist das Rechtsanwalt Dr. Lutz Köster aus Potsdam. Die Schuldnerin darf nicht mehr frei über ihr Vermögen verfügen, soweit dafür die Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erforderlich ist.
Die Bekanntmachung sagt außerdem ausdrücklich, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Das ist eine Schutzmaßnahme. Sie soll verhindern, dass Vermögenswerte vor einer weiteren Prüfung unkontrolliert verschoben oder verbraucht werden. Auch die Einziehung von Außenständen fällt unter diese Anordnung.
Folgen für Kunden, Gläubiger und andere Betroffene
Für Gläubiger bedeutet das: Forderungen gegen die CON Sicherheit & Service GmbH sind weiter zu beachten, aber Zahlungen und andere Vermögensbewegungen laufen nun nicht mehr allein über die Schuldnerin. Drittschuldner können mit schuldbefreiender Wirkung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zahlen. Wer also der Firma Geld schuldet, soll nach der Bekanntmachung nicht mehr an die Schuldnerin selbst leisten, wenn die Zahlung rechtlich wirksam sein soll.
Für Kunden oder Vertragspartner kann das bedeuten, dass laufende Zahlungen, offene Rechnungen oder sonstige Vermögensfragen neu geprüft werden müssen. Die Anordnung ist jedoch noch keine endgültige Entscheidung über das Insolvenzverfahren. Sie dient zunächst nur dazu, das Vermögen zu sichern und die Lage geordnet zu prüfen.
Wichtig für die Einordnung
Die Bekanntmachung stammt vom 27.10.2026 und nennt als Firma die CON Sicherheit & Service GmbH mit Sitz in Wildau sowie das Registergericht Cottbus und die Register-Nr. HRB 14472. Mehr als diese Sicherungsmaßnahme steht in dem Text selbst nicht. Aus der Bekanntmachung ergibt sich weder eine Aussage über Ursachen noch über den weiteren Ausgang des Verfahrens.
Im Handelsregister ist als Unternehmensgegenstand eingetragen: Der eingetragene Unternehmensgegenstand war nicht mit einer gesonderten, hier verwendbaren Quelle eindeutig feststellbar. Der eingetragene Gegenstand entspricht außerdem nicht zwingend der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit.
Was Betroffene jetzt tun können: Wer Forderungen gegen die CON Sicherheit & Service GmbH hat oder mit dem Unternehmen in Geschäftsbeziehung steht, sollte Unterlagen, Rechnungen und Zahlungsbelege sofort prüfen und sich auf die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung einstellen. Sinnvoll ist es, offene Ansprüche geordnet zu dokumentieren und auf weitere Mitteilungen des Insolvenzverfahrens zu achten.