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Insolvenzantrag der 11 Mentors UG in Berlin mangels Masse abgewiesen

Das Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin) hat den Antrag der 11 Mentors UG (haftungsbeschränkt) auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels Masse abgewiesen. Die Bekanntmachung trägt das Aktenzeichen 3614 IN 5017/26 und wurde am 27.10.2026 veröffentlicht. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Berlin und ist im Handelsregister unter HRB 263657 B eingetragen.

Was „mangels Masse“ bedeutet

Eine Abweisung mangels Masse heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Es kommt also nicht zu einem regulären Insolvenzverfahren mit Insolvenzverwalter und geordneter Verteilung an die Gläubiger.

Für Gläubiger ist das meist eine schlechte Nachricht. Ohne eröffnetes Insolvenzverfahren gibt es in der Regel keine zentrale Abwicklung über einen Insolvenzverwalter. Forderungen müssen dann grundsätzlich selbst verfolgt werden. Die Aussichten, noch Geld zu erhalten, sind oft gering.

Folgen für das Unternehmen

Eine solche Entscheidung kann nach außen erhebliche Folgen haben. In der Regel führt sie zur Auflösung der Gesellschaft und später zur Löschung. Für das Unternehmen bedeutet das, dass der Geschäftsbetrieb rechtlich und organisatorisch in eine späte Abwicklungsphase eintritt.

Wichtig ist dabei: Die Abweisung mangels Masse sagt nichts über die Ursachen der wirtschaftlichen Lage aus. Aus der Bekanntmachung selbst ergeben sich dazu keine weiteren Angaben. Es wird lediglich festgestellt, dass der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgewiesen wurde.

Was Betroffene jetzt tun können

Wer noch offene Forderungen, Anzahlungen oder Gutscheine gegen die 11 Mentors UG (haftungsbeschränkt) hat, sollte alle Unterlagen sorgfältig sichern. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege, E-Mails und sonstige Nachweise. Betroffene können prüfen lassen, welche rechtlichen Schritte im Einzelfall möglich sind. Wegen der meist geringen Erfolgsaussichten ist es sinnvoll, frühzeitig Rechtsrat einzuholen.

Auch wenn kein Insolvenzverfahren eröffnet wird, sollten Gläubiger ihre Ansprüche nicht vorschnell abschreiben. Entscheidend ist, ob und wie Forderungen außerhalb eines Insolvenzverfahrens noch durchgesetzt werden können. Wer betroffen ist, sollte deshalb die eigene Situation genau dokumentieren und zeitnah handeln.

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