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Novum UG in Schwandorf: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Das Insolvenzgericht Amberg hat im Verfahren über das Vermögen der Novum UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Schwandorf am 27.10.2026 um 15:00 Uhr Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Das Aktenzeichen lautet IN 381/26. Nach der Bekanntmachung wurde zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen eine vorläufige Insolvenzverwaltung bestellt.

Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Die Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung ist ein Schutzinstrument im Insolvenzeröffnungsverfahren. Sie soll verhindern, dass bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens Vermögenswerte beiseitegeschafft, vermindert oder auf andere Weise nachteilig verändert werden. In der Bekanntmachung ist ausdrücklich genannt, dass die Schuldnerin über ihr Vermögen nicht mehr frei verfügen kann, soweit dafür die Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erforderlich ist.

Für Laien heißt das: Das Unternehmen bleibt zwar zunächst bestehen, aber seine Handlungsfreiheit ist eingeschränkt. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Nach der Bekanntmachung gilt das auch für die Einziehung von Außenständen. Forderungen gegen Dritte können also ebenfalls unter diese Kontrolle fallen.

Wer als vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt wurde

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Alexander Kießlich, Ernst-Kraus-Straße 1 b, 92665 Altenstadt/Waldnaab, bestellt. Seine Aufgabe ist es nach der Anordnung, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und die geordnete Abwicklung des weiteren Verfahrens zu begleiten.

Die Bekanntmachung nennt außerdem, dass der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen gestellt wurde. Daraus ergibt sich für Betroffene vor allem, dass Zahlungen, Verfügungen und andere rechtliche Schritte jetzt besonders sorgfältig geprüft werden müssen.

Was Kunden, Anleger oder Gläubiger jetzt wissen sollten

Für Kunden, Anleger oder sonstige Gläubiger bedeutet diese Bekanntmachung vor allem, dass Ansprüche und Zahlungen nicht mehr ohne Weiteres behandelt werden sollten wie bisher. Wer noch Forderungen gegen die Novum UG (haftungsbeschränkt) hat oder auf eine Zahlung wartet, sollte die weitere Entwicklung im Verfahren aufmerksam verfolgen. Wichtig ist auch: Durch die Sicherungsmaßnahmen ist nicht automatisch entschieden, ob das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet wird. Die Bekanntmachung sagt nur, dass das Vermögen bis auf Weiteres geschützt werden soll.

Der Firmensitz ist in Schwandorf angegeben; das Registergericht ist Amberg, die Register-Nummer lautet HRB 6865. Weitere Angaben zur Geschäftstätigkeit enthält die Bekanntmachung nicht.

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten vorhandene Unterlagen, Verträge, Rechnungen und Zahlungsnachweise geordnet bereithalten und laufende Forderungen genau prüfen. Wer Ansprüche gegen die Novum UG (haftungsbeschränkt) hat, sollte auf weitere Mitteilungen im Insolvenzverfahren achten und keine eigenmächtigen Absprachen treffen, die die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung berühren.

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