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Insolvenzantrag gegen hb 36. Wohnimmobilien GmbH mangels Masse abgewiesen

Das Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin) hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der hb 36. Wohnimmobilien GmbH abgewiesen. Die Bekanntmachung trägt das Aktenzeichen 3616 IN 3272/26 und ist vom 27.10.2026. Der Sitz der Gesellschaft ist Berlin; im Register ist die Firma unter HRB 196772 eingetragen.

Mit der Abweisung mangels Masse ist gemeint: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen voraussichtlich nicht ausreicht, um schon die Kosten des Verfahrens zu decken. In einem solchen Fall wird also keine reguläre Insolvenz mit Insolvenzverwalter durchgeführt. Für Gläubiger gibt es dadurch keine geordnete Verteilung aus einem Insolvenzverfahren.

Was die Entscheidung für Gläubiger bedeutet

Für Gläubiger heißt das in der Praxis, dass sie ihre Forderungen selbst weiter verfolgen müssen. Die Aussichten auf eine Zahlung sind oft gering, weil kein Insolvenzverfahren eröffnet wird, in dem Vermögenswerte gesammelt und verteilt werden könnten. Wer offene Ansprüche gegen die Gesellschaft hat, sollte seine Unterlagen deshalb sorgfältig aufbewahren.

Die Entscheidung wird im Registerkontext öffentlich bekannt gemacht. Nach einer solchen Abweisung kommt es in der Regel zur Auflösung der Gesellschaft und später zur Löschung. Für Betroffene ist wichtig: Aus der Abweisung selbst folgt noch keine Zahlung und auch keine Prüfung einzelner Forderungen im Rahmen eines eröffneten Insolvenzverfahrens.

Was Betroffene jetzt tun können

Wer noch offene Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheine gegenüber der hb 36. Wohnimmobilien GmbH hat, sollte alle Belege, Verträge, Rechnungen und Schriftwechsel sichern. Außerdem kann es sinnvoll sein, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um die eigenen Ansprüche prüfen zu lassen und mögliche weitere Schritte nicht zu versäumen.

Im Handelsregister ist als Unternehmensgegenstand eingetragen: „Wohnungskauf- und verwaltung, Vermietung, Verpachtung sowie Verkauf von Wohnimmobilien.“ Der eingetragene Gegenstand entspricht nicht zwingend der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit.

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