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GREENBAUM Cloud GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Das Insolvenzgericht Köln hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 70d IN 95/25 den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GREENBAUM Cloud GmbH abgewiesen. Die Bekanntmachung wurde am 27.10.2026 veröffentlicht. Die Firma hat ihren Sitz in Köln und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 106824 eingetragen.

Was das Urteil des Gerichts bedeutet

Die Abweisung „mangels Masse“ bedeutet: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Nach der Bekanntmachung lag zwar ein Eröffnungsgrund vor, aber das schuldnerische Vermögen wird voraussichtlich nicht ausreichen, um die Kosten nach einer Eröffnung zu tragen. Ein ausreichender Kostenvorschuss wurde nicht gezahlt.

Für die Gläubiger hat das praktische Folgen: Es gibt keinen Insolvenzverwalter, der die Vermögenswerte geordnet verwertet und die Forderungen in einem Insolvenzverfahren verteilt. Wer offene Forderungen hat, muss seine Ansprüche selbst weiterverfolgen. Die Aussichten auf eine vollständige oder auch nur teilweise Befriedigung sind in solchen Fällen meist gering.

Folgen für die Gesellschaft und die Beteiligten

Mit der Abweisung mangels Masse ist das Verfahren nicht als reguläres Insolvenzverfahren eröffnet worden. Für die Gesellschaft kann dies regelmäßig bedeuten, dass sie aufgelöst wird und später aus dem Register gelöscht werden kann. Die Bekanntmachung nennt außerdem, dass die Kosten des Verfahrens die Schuldnerin trägt.

Für Kunden, die noch offene Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheine haben, ist es wichtig, Unterlagen sorgfältig zu sichern. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege und Schriftwechsel. Wer unsicher ist, sollte prüfen lassen, welche rechtlichen Schritte in Betracht kommen.

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten ihre Forderungen und Belege vollständig zusammenstellen und zeitnah prüfen, ob eine außergerichtliche Geltendmachung oder rechtlicher Rat sinnvoll ist. Wer bereits gezahlt hat oder noch Ansprüche aus offenen Leistungen hat, sollte Unterlagen nicht wegwerfen und Fristen im Blick behalten.

Die Bekanntmachung selbst enthält keine weiteren Angaben zu Ursachen, Schuldenhöhe oder wirtschaftlicher Lage. Maßgeblich ist hier allein die Entscheidung des Insolvenzgerichts Köln vom 27.10.2026 im Verfahren 70d IN 95/25.

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