Das Insolvenzgericht Landshut hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen IN 98/26 die Anträge der antragstellenden Gläubigerinnen auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Lionstar GmbH mangels Masse abgewiesen. Die Bekanntmachung ist am 27.10.2026 veröffentlicht worden. Als Sitz der Gesellschaft ist Freising genannt; im Register ist die Firma beim Amtsgericht München unter HRB 279363 eingetragen.
Was die Abweisung mangels Masse bedeutet
„Abweisung mangels Masse“ heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines solchen Verfahrens zu decken. Es wird deshalb kein Insolvenzverfahren durchgeführt, und es gibt auch keinen Insolvenzverwalter, der die Vermögenswerte im Interesse aller Gläubiger geordnet sichern und verteilen könnte.
Für Gläubiger ist das meist eine ungünstige Lage. Eine geordnete Verteilung an die Gläubiger findet dann in der Regel nicht statt. Forderungen müssen Betroffene grundsätzlich selbst weiterverfolgen. Die Aussichten, am Ende noch Geld zu erhalten, sind bei einer Abweisung mangels Masse oft gering.
Folgen für die Gesellschaft
Aus der Bekanntmachung ergibt sich außerdem, dass das Verfahren IN 112/26 zum Verfahren IN 98/26 hinzuverbunden wurde. Die öffentliche Registerlage wird durch die Entscheidung berührt; in der Regel folgt auf eine solche Abweisung die Auflösung der Gesellschaft und später ihre Löschung. Für Außenstehende bedeutet das: Die Firma bleibt nicht in einem regulär eröffneten Insolvenzverfahren mit einem Insolvenzverwalter, sondern der Antrag wurde gerade wegen fehlender Masse zurückgewiesen.
Im Handelsregister eingetragener Unternehmensgegenstand
Im Handelsregister ist als Unternehmensgegenstand eingetragen: An- und Verkauf von Europaletten, von Last- und Personenkraftfahrzeugen u.a. Der eingetragene Gegenstand entspricht nicht zwingend der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer noch offene Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheine bei der Lionstar GmbH hat, sollte alle Unterlagen sichern, also Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege und Schriftverkehr. Gläubiger müssen ihre Forderungen selbst prüfen und gegebenenfalls weiter geltend machen. Es kann sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen, wenn unklar ist, wie Ansprüche jetzt am besten gesichert oder verfolgt werden können.