Das Insolvenzgericht München hat den Antrag der SunPlower Propeller GmbH auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mit Beschluss vom 27.10.2026 abgewiesen. Das Aktenzeichen lautet 1502 IN 2269/26. Die Firma hat ihren Sitz in Unterschleißheim und ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 259353 eingetragen.
Was die Abweisung mangels Masse bedeutet
„Abweisung mangels Masse“ heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines solchen Verfahrens zu bezahlen. Für die Gläubiger gibt es damit keinen regulären Insolvenzprozess mit Insolvenzverwalter und geordneter Verteilung des noch vorhandenen Vermögens.
Für Betroffene ist das in der Regel ein ungünstiges Zeichen. Wer noch offene Forderungen gegen die Gesellschaft hat, muss diese selbst weiterverfolgen. Die Aussichten auf eine spätere Zahlung sind meist gering, weil das Gericht gerade festgestellt hat, dass voraussichtlich nicht genug Masse vorhanden ist.
Folgen für Gläubiger und Vertragspartner
Mit der Abweisung mangels Masse gibt es keinen Insolvenzverwalter, der die Vermögenslage der Firma übernimmt und Forderungen bündelt. Stattdessen bleibt es den Gläubigern überlassen, ihre Ansprüche auf eigene Kosten und eigenes Risiko zu verfolgen. Eine geordnete Auszahlung an alle Gläubiger findet in diesem Rahmen nicht statt.
Im weiteren Verlauf wird eine solche Entscheidung regelmäßig im Handelsregister vermerkt. In der Regel führt das dazu, dass die Gesellschaft aufgelöst wird und später gelöscht werden kann. Für Kunden mit offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen bedeutet das: Unterlagen sichern, Vertrags- und Zahlungsbelege aufbewahren und bei Bedarf rechtlichen Rat einholen.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer Forderungen gegen die SunPlower Propeller GmbH hat, sollte alle Unterlagen sofort zusammentragen: Verträge, Rechnungen, Zahlungsnachweise, E-Mails und sonstige Absprachen. Wichtig ist auch, Fristen und weitere Register- oder Gerichtseinträge im Blick zu behalten. Wer unsicher ist, ob und wie eine Forderung noch durchgesetzt werden kann, sollte sich an eine Rechtsberatung wenden.