Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat im Insolvenzverfahren der Sellux GmbH den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse abgewiesen. Die Bekanntmachung trägt das Aktenzeichen 810 IN 845/26 S-12- und ist am 26.10.2026 veröffentlicht worden. Als Sitz des Unternehmens ist Frankfurt am Main angegeben.
Was „Abweisung mangels Masse“ bedeutet
Eine Abweisung mangels Masse heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil nach seiner Prüfung voraussichtlich nicht genug Vermögen vorhanden ist, um schon die Kosten des Verfahrens zu bezahlen. Nach der Bekanntmachung liegt zwar ein Eröffnungsgrund vor, aber es ist keine Masse vorhanden, die die Verfahrenskosten decken würde. Das folgt aus § 26 Abs. 1 InsO.
Für Betroffene ist wichtig: Es wird kein Insolvenzverwalter bestellt, der das Vermögen des Unternehmens geordnet sichern und verteilen könnte. Gläubiger erhalten deshalb in der Regel keine geregelte Befriedigung im Insolvenzverfahren. Ihre Forderungen müssen sie grundsätzlich selbst weiterverfolgen, die Aussichten auf eine vollständige Zahlung sind aber meist gering.
Eintragung ins Schuldnerverzeichnis und Folgen
In der Bekanntmachung steht außerdem, dass die Eintragung der Antragsgegnerin in das Schuldnerverzeichnis angeordnet wird. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin. Das Gericht hat den Gegenstandswert auf 500,00 EUR festgesetzt.
Bei einer Abweisung mangels Masse kommt es in der Regel zur Eintragung im Register und später häufig zur Auflösung der Gesellschaft sowie zu einer Löschung. Die Bekanntmachung selbst enthält den Hinweis auf die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis; weitere Einzelheiten zur späteren Registerentwicklung ergeben sich daraus nicht. Für Gläubiger bedeutet die Entscheidung vor allem, dass sie nicht auf ein geordnetes Insolvenzverfahren mit Verteilung aus dem vorhandenen Vermögen setzen können.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer noch offene Forderungen gegen die Sellux GmbH hat, sollte alle Unterlagen, Rechnungen, Verträge, Zahlungsbelege und mögliche Korrespondenz sorgfältig sichern. Das gilt besonders für offene Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheine. Betroffene sollten prüfen, ob sie ihre Ansprüche auf anderem Weg selbst geltend machen müssen. In schwierigen Fällen kann es sinnvoll sein, Rechtsrat einzuholen.
Die amtliche Bekanntmachung nennt als Beteiligte das Land Hessen, vertreten durch das Finanzamt Frankfurt am Main, sowie die Sellux GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main. Weitere Ursachen, Hintergründe oder Vermutungen enthält der Beschluss nicht.