Das Insolvenzgericht Hamburg hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 67c IN 285/26 Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Betroffen ist die HCI Vertriebsverwaltung GmbH mit Sitz in Hamburg. Die Bekanntmachung wurde am 27.10.2026 veröffentlicht.
Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten
Nach der amtlichen Bekanntmachung wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet. Das bedeutet: Über das Vermögen der HCI Vertriebsverwaltung GmbH wird zunächst ein vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt, um das Vermögen zu sichern und zu überwachen. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Kévin Paul-Hervé Tanguy, Mittelweg 9, 20148 Hamburg, bestellt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Folgen für Kunden, Anleger und Gläubiger
Für Betroffene ist wichtig: Mit solchen Sicherungsmaßnahmen soll verhindert werden, dass Vermögenswerte ohne Kontrolle verändert oder verschoben werden. Wer noch Forderungen gegen die Gesellschaft hat, muss die weitere Entwicklung des Verfahrens im Blick behalten. Die Bekanntmachung selbst teilt aber noch keine abschließende Entscheidung über das Verfahren mit.
In der Veröffentlichung heißt es außerdem, dass die Schuldner der Antragstellerin nur noch unter Beachtung des Beschlusses leisten sollen. Für Gläubiger kann das bedeuten, dass Zahlungen oder andere Erfüllungsschritte künftig nur noch nach den Regeln dieses Verfahrens erfolgen dürfen. Für Kunden oder Vertragspartner kann das Unsicherheit bedeuten, weil Verfügungen der Gesellschaft nicht mehr frei wirksam sind, sondern von der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters abhängen.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten die amtliche Bekanntmachung und weitere Mitteilungen des Insolvenzgerichts Hamburg aufmerksam verfolgen. Wer Forderungen, Verträge oder laufende Zahlungen mit der HCI Vertriebsverwaltung GmbH hat, sollte Unterlagen geordnet bereithalten und keine voreiligen Schritte unternehmen. Wichtig ist, sich an die im Beschluss genannten Vorgaben zu halten und auf weitere Anordnungen des Insolvenzgerichts zu achten.
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