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Insolvenzantrag gegen SIIP Media GmbH in Potsdam mangels Masse abgewiesen

Das Insolvenzgericht Potsdam hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der SIIP Media GmbH mit dem Aktenzeichen 650 IN 91/26 am 26.10.2026 mangels Masse abgewiesen. Die Firma hat ihren Sitz in Potsdam und ist beim Registergericht Potsdam unter HRB 16697 eingetragen.

Was „mangels Masse“ bedeutet

Eine Abweisung mangels Masse nach § 26 InsO heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu bezahlen. Für ein eröffnetes Insolvenzverfahren wäre aber gerade nötig, dass genug Masse vorhanden ist, um den Ablauf zu finanzieren.

Die Folge ist, dass kein Insolvenzverwalter bestellt wird und damit auch keine geordnete Verteilung an die Gläubiger im Rahmen eines eröffneten Verfahrens stattfindet. Gläubiger müssen ihre Forderungen dann selbst verfolgen. In solchen Fällen sind die Aussichten auf eine vollständige oder auch nur teilweise Zahlung meist gering.

Folgen für das Unternehmen und die Gläubiger

Mit der Abweisung mangels Masse wird die Lage des Unternehmens rechtlich weiter verschärft. Die Entscheidung wird im Registerkontext sichtbar, und in der Regel folgt daraus die Auflösung der Gesellschaft; später kann auch die Löschung im Register stehen. Für Betroffene bedeutet das vor allem: Ansprüche laufen nicht automatisch in einem Insolvenzverfahren mit.

Wer offene Forderungen gegen die SIIP Media GmbH haben könnte, sollte seine Unterlagen vollständig sichern. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege, E-Mails und sonstige Nachweise. Ohne eröffnetes Verfahren gibt es keinen Insolvenzverwalter, an den Forderungen einfach angemeldet werden können.

Was Betroffene jetzt tun können

Kunden mit offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen sollten ihre Unterlagen geordnet aufbewahren und prüfen, ob sie ihre Ansprüche selbst geltend machen müssen. Je nach Einzelfall kann es sinnvoll sein, frühzeitig Rechtsrat einzuholen. Wer Forderungen hat, sollte nicht zu lange warten, sondern die eigene Rechtsposition sichern und mögliche Schritte zeitnah prüfen.

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