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Gerichtswoche vom 26. bis 30. Oktober 2026: Diese Verfahren sind für Verbraucher und Kapitalanleger besonders wichtig
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Gerichtswoche vom 26. bis 30. Oktober 2026: Diese Verfahren sind für Verbraucher und Kapitalanleger besonders wichtig

Visualityswiss / Pixabay

Dieselklagen und Rechtsschutzversicherungen, die Haftung von Wirtschaftsprüfern gegenüber Kapitalanlegern und die Verantwortung sozialer Netzwerke für rechtswidrige Inhalte: In der letzten Oktoberwoche 2026 beschäftigten sich die Gerichte mit Rechtsfragen, deren Bedeutung weit über einzelne Streitfälle hinausreicht.

Für Verbraucher und Anleger geht es dabei um ganz praktische Fragen: Wann muss eine Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Gerichtsverfahrens übernehmen? Welche Ansprüche können geschädigte Kapitalanleger gegen Abschlussprüfer verfolgen? Und wann können Betreiber sozialer Netzwerke für Inhalte ihrer Nutzer verantwortlich gemacht werden?

Unsere Auswertung der veröffentlichten Gerichtsmitteilungen konzentriert sich auf drei besonders relevante Entwicklungen. Dabei ist zwischen bereits ergangenen Entscheidungen und einem noch offenen Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof zu unterscheiden.

1. Wirecard: Bundesgerichtshof begrenzt Musterverfahren gegen Abschlussprüfer

BGH, Beschluss vom 23. September 2026, veröffentlicht am 29. Oktober 2026 – III ZB 7/25

Eine der wichtigsten Nachrichten dieser Woche betrifft die juristische Aufarbeitung des Wirecard-Skandals. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Schadensersatzansprüche gegen eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wegen fehlerhafter Bestätigungsvermerke nicht unter das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz in seiner bis zum 19. Juli 2024 geltenden Fassung fallen.

Im zugrunde liegenden Verfahren ging es um die Geschäftsberichte der Wirecard AG für die Jahre 2014 bis 2018 und die Frage, welche Verantwortung der Abschlussprüferin für die testierten Finanzinformationen zukommen könnte.

Der III. Zivilsenat wies die Rechtsbeschwerden gegen einen Teilmusterentscheid des Bayerischen Obersten Landesgerichts zurück. Damit bestätigte er die prozessuale Grenze des damaligen Musterverfahrensrechts.

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Was bedeutet das für geschädigte Anleger?

Die Entscheidung schließt Schadensersatzansprüche gegen die Abschlussprüferin nicht grundsätzlich aus. Sie bedeutet aber, dass diese Ansprüche nicht innerhalb des betreffenden Kapitalanleger-Musterverfahrens geklärt werden können.

Damit gewinnen individuelle Verfahren und die damit verbundenen Prozesskosten- und Beweisrisiken an Bedeutung. Besonders aufmerksam sollten Anleger sein, die bisher davon ausgegangen sind, dass ihre Ansprüche gegen die Prüfungsgesellschaft vollständig durch das Musterverfahren abgedeckt seien.

Für Betroffene ist eine zeitnahe Prüfung des jeweiligen Verfahrensstands und möglicher Verjährungsfragen ratsam. Der BGH hat keine generelle Haftungsfreiheit der Wirtschaftsprüfer festgestellt.

Aus Sicht von Verbraucherschutzforum.berlin zeigt die Entscheidung, wie entscheidend die richtige Verfahrensstrategie bei umfangreichen Kapitalanlageschäden sein kann.

2. Dieselverfahren: Rechtsschutzversicherungen müssen nicht jede Forderung vollständig finanzieren

BGH, Urteil vom 28. Oktober 2026 – IV ZR 155/25

Auch die rechtlichen Folgen des Dieselskandals beschäftigten den Bundesgerichtshof in dieser Woche.

Im Mittelpunkt stand ein Autofahrer, der für rund 50.656 Euro einen Dieselwagen gekauft hatte und wegen einer behaupteten unzulässigen Abschalteinrichtung Schadensersatz verlangte.

Nachdem seine Klage in erster Instanz erfolglos geblieben war, wollte er Berufung einlegen. Seine Rechtsschutzversicherung verweigerte zunächst die Kostenübernahme wegen fehlender Erfolgsaussichten.

Der BGH musste klären, welche Bedeutung spätere Änderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung für den Versicherungsschutz haben.

Das Ergebnis: Wird die Rechtslage während eines laufenden Deckungsprozesses höchstrichterlich geklärt, kann für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht entscheidend sein. Dabei sind nicht nur zwischenzeitlich günstige, sondern auch spätere einschränkende Entwicklungen zu berücksichtigen.

Im konkreten Fall bestand Versicherungsschutz nur für die Geltendmachung eines sogenannten Differenzschadens. Für die weitergehende Forderung nach vollständiger Rückabwicklung des Fahrzeugkaufs musste die Versicherung keine Deckung gewähren. Die Revision des Autofahrers blieb erfolglos.

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Warum ist dieses Urteil für Verbraucher wichtig?

Die Entscheidung betrifft nicht ausschließlich Dieselklagen. Sie verdeutlicht allgemein, dass sich eine veränderte höchstrichterliche Rechtsprechung auf den Umfang des Rechtsschutzes auswirken kann.

Versicherungsnehmer sollten deshalb genau unterscheiden, ob ihre Versicherung eine Klage vollständig ablehnt oder lediglich bestimmte Ansprüche beziehungsweise einen Teil des Streitwerts nicht finanzieren will.

Eine frühere günstige Rechtsauffassung garantiert nicht, dass ein Rechtsschutzversicherer sämtliche ursprünglich verfolgten Ansprüche übernehmen muss.

Umgekehrt dürfen Versicherer eine spätere für den Versicherten günstige höchstrichterliche Klärung nicht ohne Weiteres ignorieren.

Für Verbraucher empfiehlt es sich, Deckungsablehnungen nicht ungeprüft hinzunehmen und bei sich wandelnder Rechtsprechung eine erneute rechtliche Bewertung einzuholen.

3. Facebook und rechtswidrige Inhalte: Der Europäische Gerichtshof muss entscheiden

BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2026 – VI ZR 64/24

Ein weiteres Verfahren von erheblicher Bedeutung betrifft den Schutz von Persönlichkeitsrechten im Internet.

Der Bundesgerichtshof beschäftigte sich mit der Frage, welche Ansprüche Betroffenen gegen den Betreiber eines sozialen Netzwerks zustehen, wenn Nutzer dort unwahre Tatsachenbehauptungen verbreiten.

Ausgangspunkt ist ein Rechtsstreit um ein falsches Zitat, das auf Facebook in verschiedenen Versionen verbreitet wurde. Die Klägerin verlangt weitergehenden Schutz vor solchen Veröffentlichungen.

Im Zentrum steht die Frage, wie weit die Pflichten einer Plattform reichen, wenn rechtswidrige Inhalte bereits gemeldet wurden, anschließend aber in ähnlicher oder abgewandelter Form erneut erscheinen.

Der VI. Zivilsenat hat das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union mehrere Fragen zur Auslegung des europäischen Rechts vorgelegt. Dabei geht es unter anderem um datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit, Haftungsprivilegien und die Grenzen möglicher Überwachungspflichten.

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Welche Folgen könnte das für Internetnutzer haben?

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs könnte wesentlich beeinflussen, welche Maßnahmen soziale Netzwerke nach einer Meldung rechtswidriger Inhalte ergreifen müssen.

Für Betroffene ist insbesondere die Frage wichtig, ob Plattformen unter bestimmten Voraussetzungen auch sinngleiche Wiederholungen einer bereits beanstandeten Falschbehauptung erkennen und entfernen müssen.

Hier besteht ein Spannungsverhältnis zwischen dem Schutz von Persönlichkeitsrechten, der Meinungsfreiheit und dem Verbot allgemeiner Überwachungspflichten.

Eine abschließende Entscheidung zur Haftung des Plattformbetreibers liegt noch nicht vor. Zunächst muss der Europäische Gerichtshof die vorgelegten Rechtsfragen beantworten.

Wer selbst von unwahren Tatsachenbehauptungen betroffen ist, sollte die betreffenden Veröffentlichungen einschließlich ihrer Internetadressen dokumentieren und die vorgesehenen Meldewege der Plattform nutzen.

4. Amazon: Verfahren zur Preiskontrolle bleibt für den Onlinehandel relevant

BGH, KVB 13/26 – nächster angekündigter Verhandlungstermin: 26. Januar 2027

Ein weiteres für Verbraucher und Händler interessantes Verfahren betrifft die Preiskontrollmechanismen auf Amazon.de.

Der Bundesgerichtshof hat am 23. Oktober 2026 einen Verhandlungstermin für den 26. Januar 2027 angekündigt. Das Verfahren gehört damit nicht zu den in der Berichtswoche neu entschiedenen Fällen, bleibt aber ein wichtiger Ausblick auf kommende gerichtliche Auseinandersetzungen.

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Die gerichtliche Überprüfung von Preiskontrollmechanismen großer Onlineplattformen kann erhebliche Bedeutung für den Wettbewerb im elektronischen Handel haben.

Für Verbraucher stellt sich die Frage, wie Plattformregeln die Auswahl und Darstellung von Angeboten beeinflussen. Für Händler geht es um die Bedingungen, unter denen sie ihre Produkte über große Marktplätze vertreiben können.

Ein Ergebnis des Verfahrens steht noch aus. Konkrete Auswirkungen auf Verbraucherpreise lassen sich deshalb derzeit nicht verlässlich vorhersagen.

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