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Insolvenzantrag gegen Phönix Arbeiten Hoch & Tiefbau GmbH mangels Masse abgewiesen

Das Amtsgericht Charlottenburg in Berlin hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Phönix Arbeiten Hoch & Tiefbau GmbH mit dem Aktenzeichen 3618 IN 11524/25 mangels Masse abgewiesen. Die Bekanntmachung ist am 26.10.2026 veröffentlicht worden. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Berlin und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 235710 eingetragen.

Was „Abweisung mangels Masse“ bedeutet

Mit einer Abweisung mangels Masse eröffnet das Gericht kein Insolvenzverfahren. Der Grund ist, dass das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu bezahlen. Es wird also kein Insolvenzverwalter bestellt und es kommt nicht zu einer geordneten Verteilung des vorhandenen Vermögens an die Gläubiger.

Für Gläubiger ist das eine ungünstige Situation. Sie müssen ihre Forderungen selbst weiterverfolgen und haben in der Regel nur geringe Aussichten, noch Geld zu erhalten. Ein geordnetes Insolvenzverfahren, in dem Forderungen gebündelt geprüft und verteilt werden, findet nicht statt.

Folgen für das Unternehmen

Bei einer solchen Entscheidung wird die Eintragung im Handelsregister relevant. In der Regel führt die Abweisung mangels Masse zur Auflösung der Gesellschaft und später zur Löschung. Für das Unternehmen bedeutet das, dass es rechtlich nicht in ein reguläres Insolvenzverfahren überführt wird, sondern ohne verwertbare Masse endet.

Die Bekanntmachung nennt die Phönix Arbeiten Hoch & Tiefbau GmbH als Schuldnerin. Weitere Angaben zu den Gründen des Insolvenzantrags oder zur Höhe möglicher Forderungen enthält der Text nicht. Über Ursachen, Schuldfragen, Umsätze, Mitarbeiterzahlen oder die Höhe von Verbindlichkeiten lässt sich aus der Bekanntmachung nichts ableiten.

Was Betroffene jetzt tun können

Kunden, die noch offene Leistungen erwarten, Anzahlungen geleistet haben oder Gutscheine besitzen, sollten ihre Unterlagen sichern. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege und Schriftwechsel. Wer Ansprüche sieht, sollte diese möglichst geordnet dokumentieren und bei Bedarf rechtlichen Rat einholen. Gläubiger müssen ihre Forderungen selbst im Blick behalten, da es bei einer Abweisung mangels Masse kein reguläres Insolvenzverfahren mit Verwalter gibt.

Die Bekanntmachung vom 26.10.2026 betrifft die Phönix Arbeiten Hoch & Tiefbau GmbH mit Sitz in Berlin und dem Registereintrag HRB 235710. Das Gericht hat den Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen.

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