Das Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin) hat den Antrag der Shine Time Dienstleistungen GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels Masse abgewiesen. Die Bekanntmachung trägt das Aktenzeichen 3609 IN 3562/26 und ist am 26.10.2026 veröffentlicht worden. Als Sitz ist Berlin angegeben; im Register ist die Firma unter Berlin, HRB 256830 geführt.
Was die Abweisung mangels Masse bedeutet
Eine Abweisung mangels Masse bedeutet für Laien: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines solchen Verfahrens zu decken. Damit kommt es nicht zu einem regulären Insolvenzverfahren mit einem Insolvenzverwalter.
Für Gläubiger hat das meist ungünstige Folgen. Es gibt in der Regel keine geordnete Verteilung des Vermögens an alle Forderungsberechtigten über ein Insolvenzverfahren. Wer noch offene Forderungen gegen die Gesellschaft hat, muss diese grundsätzlich selbst weiterverfolgen. Die Aussichten auf eine vollständige Zahlung sind dabei oft gering.
Folgen für das Unternehmen
Nach einer Abweisung mangels Masse wird die Gesellschaft in der Regel aufgelöst und später gelöscht. Eine Eintragung im Handelsregister gehört zu den üblichen Folgeschritten. Für die Firma Shine Time Dienstleistungen GmbH bedeutet der Beschluss damit, dass kein Insolvenzverfahren eröffnet wird und keine verwaltende Abwicklung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens stattfindet.
Die Bekanntmachung nennt als Sitz Berlin und verweist auf das Registergericht Amtsgericht Charlottenburg mit der Handelsregisternummer HRB 256830. Weitere Angaben zu den Gründen des finanziellen Scheiterns enthält der veröffentlichte Text nicht.
Was Betroffene jetzt tun können
Kundinnen und Kunden, die noch auf Leistungen warten, bereits Anzahlungen geleistet haben oder Gutscheine besitzen, sollten ihre Unterlagen sorgfältig sichern. Dazu gehören Rechnungen, Verträge, Zahlungsbelege, E-Mails und sonstige Nachweise. Wer unsicher ist, wie Ansprüche rechtlich weiterverfolgt werden können, sollte sich zeitnah Rechtsrat einholen. Da kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, müssen Betroffene ihre Forderungen grundsätzlich selbst geltend machen.