Das Insolvenzgericht Hannover hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der ISSO Business Consulting UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Hannover abgewiesen. Die amtliche Bekanntmachung trägt das Aktenzeichen 907 IN 307/26 – 7 – und wurde am 22.10.2026 veröffentlicht. Nach dem veröffentlichten Text wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 20.09.2026 mangels Masse abgewiesen, § 26 Abs. 1 InsO.
Was „mangels Masse“ bedeutet
Eine Abweisung mangels Masse heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Es kommt dann nicht zu einem regulären Insolvenzverfahren mit Insolvenzverwalter und geordneter Verteilung an die Gläubiger.
Für Gläubiger ist das meist ein ungünstiges Signal. Sie müssen ihre Forderungen grundsätzlich selbst weiterverfolgen; die Aussichten, noch Geld zu erhalten, sind in solchen Fällen oft gering. Eine geordnete Insolvenzabwicklung findet nicht statt, weil das Verfahren gar nicht eröffnet wird.
Folgen für das Unternehmen
Nach einer Abweisung mangels Masse wird die Eintragung im Handelsregister relevant. In der Regel führt diese Entwicklung zur Auflösung der Gesellschaft und später zur Löschung. Das geschieht nicht automatisch sofort, aber die weitere rechtliche Abwicklung ist typischerweise auf die Beendigung der Gesellschaft gerichtet.
Der veröffentlichte Beschluss nennt als Sitz der Gesellschaft Hannover und verweist auf das Insolvenzgericht Hannover. Weitere Aussagen zu Ursachen, wirtschaftlichen Hintergründen oder zur Höhe möglicher Forderungen enthält die Bekanntmachung nicht.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer noch offene Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheine gegenüber der Gesellschaft hat, sollte alle Unterlagen sichern. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege, E-Mails und sonstige Nachweise. Betroffene können außerdem prüfen lassen, ob und auf welchem Weg Ansprüche noch durchgesetzt werden können. Bei Unsicherheiten kann es sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen.
Die amtliche Bekanntmachung nennt ausschließlich, dass der Insolvenzantrag im Verfahren über das Vermögen der ISSO Business Consulting UG (haftungsbeschränkt) mit dem Aktenzeichen 907 IN 307/26 – 7 – am 20.09.2026 mangels Masse abgewiesen wurde. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.