Das Insolvenzgericht Potsdam hat am 22.10.2026 im Verfahren mit dem Aktenzeichen 670 IN 189/26 eine Sicherungsmaßnahme angeordnet. Betroffen ist die BestSearch Media GmbH mit Sitz in Potsdam und der Registerangabe HRB 23464 P. Nach der Bekanntmachung wurde um 12.00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Was die Anordnung bedeutet
Die vorläufige Insolvenzverwaltung ist eine Schutzmaßnahme im Insolvenzeröffnungsverfahren. Sie soll das Vermögen des Unternehmens sichern, bis das Gericht über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheidet. In der Bekanntmachung ist dazu § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung genannt. Für Laien bedeutet das: Das Gericht hat zunächst eine Person eingesetzt, die die wirtschaftliche Lage des Unternehmens überwacht und dafür sorgen soll, dass Vermögenswerte nicht unkontrolliert verändert oder beiseitegeschafft werden.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner aus Berlin bestellt. Die Bekanntmachung nennt außerdem die Verfahrensbevollmächtigten der Schuldnerin, die Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle – Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern in Köln.
Was das für Kunden, Anleger oder Gläubiger heißen kann
Für Kunden, Anleger oder andere Gläubiger ist eine solche Bekanntmachung vor allem ein Warnsignal. Sie zeigt, dass über das Vermögen der Gesellschaft ein gerichtliches Sicherungsverfahren läuft. Forderungen gegen das Unternehmen bestehen dadurch nicht automatisch weiter oder fallen weg. Wer Geld von der BestSearch Media GmbH verlangt, sollte das weitere Verfahren aufmerksam beobachten und eigene Ansprüche fristgerecht sichern, sobald das Gericht weitere Schritte bekannt macht.
Wichtig ist auch: Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist noch nicht dasselbe wie die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Die Bekanntmachung sagt nur, dass das Gericht zunächst Sicherungsmaßnahmen getroffen hat. Weitere Entscheidungen des Gerichts sind damit noch nicht vorweggenommen.
Einordnung für Betroffene
Die Veröffentlichung mit dem Datum 22.10.2026 und dem Aktenzeichen 670 IN 189/26 stammt vom Insolvenzgericht Potsdam. Der Firmensitz der Schuldnerin ist Potsdam. Mehr als diese Angaben enthält die Bekanntmachung nicht. Daher lässt sich aus der Veröffentlichung allein weder etwas über die Ursachen noch über den wirtschaftlichen Zustand im Detail ableiten.
Was Betroffene jetzt tun können: Wer Forderungen gegen die BestSearch Media GmbH hat, sollte Unterlagen wie Verträge, Rechnungen, Mahnungen und Schriftwechsel geordnet bereithalten. Außerdem ist es sinnvoll, die weiteren Mitteilungen des Insolvenzgerichts Potsdam zum Aktenzeichen 670 IN 189/26 zu verfolgen. Ob und wie Ansprüche angemeldet werden müssen, ergibt sich erst aus den nächsten gerichtlichen Bekanntmachungen.