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Insolvenzantrag der C & C Car + Carpet Handel GmbH mangels Masse abgewiesen

Das Insolvenzgericht Delmenhorst hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der C & C Car + Carpet Handel GmbH den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Die Bekanntmachung trägt das Aktenzeichen 12 IN 54/26 und wurde am 22.10.2026 veröffentlicht. Als Sitz der Gesellschaft ist Delmenhorst angegeben. In der Mitteilung heißt es außerdem, dass der Antrag am 20.10.2026 abgewiesen worden ist.

Was eine Abweisung mangels Masse bedeutet

„Mangels Masse“ bedeutet: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht ausreicht, um schon die Kosten eines solchen Verfahrens zu decken. Es gibt dann keinen Insolvenzverwalter, der die Vermögenswerte ordnen und an die Gläubiger verteilen könnte. Für Gläubiger ist das in der Regel eine ungünstige Situation, weil sie ihre Forderungen nicht über ein reguläres Insolvenzverfahren durchsetzen können und die Aussichten auf eine Rückzahlung meist gering sind.

Die Bekanntmachung nennt die C & C Car + Carpet Handel GmbH mit Sitz in Delmenhorst und verweist auf das Register Oldenburg (Oldenburg), HRB 140720. Weitere Angaben zu Ursachen, Schuldenhöhe oder wirtschaftlicher Lage enthält der Beschluss nicht. Auch eine inhaltliche Bewertung des Geschäftsverlaufs lässt sich daraus nicht ableiten.

Folgen für Gläubiger und Vertragspartner

Bei einer Abweisung mangels Masse wird das Insolvenzverfahren nicht eröffnet. Das kann für Gläubiger bedeuten, dass sie ihre Ansprüche selbst weiterverfolgen müssen. Eine geordnete Verteilung von Vermögenswerten findet in diesem Fall nicht statt. In der Regel führt eine solche Entscheidung später zur Auflösung der Gesellschaft und in der Folge möglicherweise auch zur Löschung aus dem Register. Diese rechtlichen Folgen sind typische Konsequenzen einer Abweisung mangels Masse.

Was Betroffene jetzt tun können

Wer noch offene Forderungen gegen das Unternehmen hat, sollte alle Unterlagen sorgfältig sichern, etwa Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege, Bestellungen oder Korrespondenz. Auch Kunden mit offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen sollten ihre Unterlagen aufbewahren und prüfen lassen, welche Ansprüche noch bestehen. Es kann sinnvoll sein, frühzeitig Rechtsrat einzuholen, um die eigenen Möglichkeiten einzuschätzen und Fristen nicht zu versäumen.

Der vollständige Beschluss kann laut Bekanntmachung in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

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