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Windpark Hohen Luckow Süd: Nur 0,69 Prozent Eigenkapital, Millionenverbindlichkeiten – und keine Antwort auf 40 kritische Fragen
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Windpark Hohen Luckow Süd: Nur 0,69 Prozent Eigenkapital, Millionenverbindlichkeiten – und keine Antwort auf 40 kritische Fragen

geralt (CC0), Pixabay

Was bedeutet eine Eigenkapitalquote von weniger als einem Prozent für die wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit eines Windparkbetreibers? Wie sind die hohen Gesellschafterverbindlichkeiten ausgestaltet? Und welche Erträge erwirtschaftet das Unternehmen tatsächlich?

Diese Fragen sind insbesondere für Gesellschafter, Gläubiger und andere wirtschaftlich Beteiligte von Bedeutung.

Der am 6. Oktober 2026 veröffentlichte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 liefert dazu einige aufschlussreiche Zahlen. Gleichzeitig bleiben wesentliche Fragen zur Ertragslage und zur konkreten Finanzierungsstruktur offen.

Die Bilanz im Überblick: 14,40 Millionen Euro Vermögen, aber nur 100.000 Euro Eigenkapital

Die im Rahmen der redaktionellen Auswertung ermittelten Bilanzkennzahlen zeichnen das Bild eines stark fremdfinanzierten Unternehmens.

Kennzahl Geschäftsjahr 2025
Bilanzsumme rund 14,40 Mio. Euro
Eigenkapital 100.000 Euro
Eigenkapitalquote rund 0,69 %
Gesamtverbindlichkeiten rund 13,31 Mio. Euro
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 7.772.774,89 Euro
Durch Sicherungsrechte abgesicherte Verbindlichkeiten 5.119.342 Euro
Rückstellungen rund 984.575 Euro
Weitere finanzielle Verpflichtungen laut Anhang 790.337,28 Euro

Besonders auffällig ist die geringe Eigenkapitalausstattung.

Von jeweils 100 Euro bilanziertem Vermögen sind rechnerisch lediglich rund 69 Cent durch Eigenkapital gedeckt.

Die übrige Finanzierung erfolgt überwiegend über Verbindlichkeiten und weitere Passivpositionen.

Eine solche Kapitalstruktur muss nicht zwangsläufig bedeuten, dass das Unternehmen aktuell in finanziellen Schwierigkeiten steckt. Bei Windenergieprojekten ist eine hohe Fremdfinanzierung nicht ungewöhnlich, weil die Errichtung von Windenergieanlagen erhebliche Investitionen erfordert.

Dennoch ist eine Eigenkapitalquote von nur 0,69 Prozent aus Sicht einer vorsichtigen Bilanzanalyse ein wichtiger Risikohinweis.

Denn ein sehr geringer Eigenkapitalpuffer kann die Fähigkeit eines Unternehmens einschränken, unerwartete wirtschaftliche Belastungen bilanziell aufzufangen.

Warum die geringe Eigenkapitalquote Fragen aufwirft

Windenergieanlagen sind langfristige Investitionsgüter.

Ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit hängt unter anderem von der tatsächlichen Stromproduktion, den erzielten Erlösen, den laufenden Betriebskosten und der Finanzierung ab.

Hinzu kommen mögliche Reparaturen, technische Ausfälle und außergewöhnliche Instandhaltungsmaßnahmen.

Bei einer Eigenkapitalausstattung von lediglich 100.000 Euro stellt sich deshalb die Frage, welche finanziellen Reserven dem Unternehmen zur Verfügung stehen.

Dabei darf das bilanzielle Eigenkapital nicht mit dem unmittelbar verfügbaren Bankguthaben verwechselt werden.

Ein Unternehmen kann trotz geringer Eigenkapitalquote über ausreichende liquide Mittel, stabile Einnahmen oder verbindliche Finanzierungszusagen verfügen.

Umgekehrt garantiert eine positive Eigenkapitalposition allein noch keine gesicherte Zahlungsfähigkeit.

Für eine belastbare Bewertung wären daher zusätzliche Informationen erforderlich, insbesondere zur Liquidität, zur erwarteten Stromproduktion und zu den künftig fälligen Zahlungsverpflichtungen.

Genau danach hat unsere Redaktion gefragt.

7,77 Millionen Euro Gesellschafterverbindlichkeiten: Wer hat das Unternehmen finanziert?

Ein weiterer Schwerpunkt der Bilanzanalyse betrifft die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern.

Zum 31. Dezember 2025 beliefen sich diese auf 7.772.774,89 Euro.

Damit entfielen rechnerisch rund 58,4 Prozent der gesamten Verbindlichkeiten auf Forderungen von Gesellschaftern.

Gemessen an der Bilanzsumme entsprechen diese Verpflichtungen etwa 54 Prozent.

Besonders bemerkenswert ist ihre Entwicklung gegenüber dem Vorjahr.

Während die Gesamtverbindlichkeiten von rund 15,85 Millionen Euro auf 13,31 Millionen Euro zurückgingen, erhöhten sich die Gesellschafterverbindlichkeiten um rund 600.642 Euro.

Das bedeutet: Die Gesellschaft hat ihre Gesamtverschuldung reduziert, gleichzeitig sind die Verpflichtungen gegenüber ihren Gesellschaftern gestiegen.

Dieser Befund ist erklärungsbedürftig, aber nicht automatisch negativ.

Denkbar sind unterschiedliche wirtschaftliche Hintergründe, etwa zusätzliche Gesellschafterdarlehen, stehen gelassene Ansprüche oder andere Verrechnungsvorgänge.

Welche Ursachen im konkreten Fall vorliegen, lässt sich anhand der vorliegenden Angaben nicht abschließend feststellen.

Sind die Gesellschafterforderungen kurzfristig fällig?

Für die Risikobewertung ist nicht allein die Höhe der Gesellschafterverbindlichkeiten entscheidend.

Mindestens ebenso wichtig sind ihre vertraglichen Bedingungen.

Dabei stellen sich insbesondere folgende Fragen:

  • Welche Zinssätze gelten für die Forderungen?
  • Wann müssen die Beträge zurückgezahlt werden?
  • Können einzelne Gesellschafter kurzfristig Rückzahlungen verlangen?
  • Bestehen Rangrücktrittsvereinbarungen oder Stundungen?
  • Sind die Forderungen langfristig zur Finanzierung des Windparks vorgesehen?

Diese Unterschiede können für die wirtschaftliche Stabilität erheblich sein.

Langfristig zur Verfügung gestellte Gesellschafterdarlehen können eine andere Liquiditätswirkung haben als kurzfristig rückzahlbare Forderungen.

Auch ein wirksam vereinbarter Rangrücktritt kann bei der rechtlichen und wirtschaftlichen Beurteilung eine Rolle spielen.

Ohne Kenntnis der konkreten Verträge wäre es jedoch unseriös, die Gesellschafterverbindlichkeiten pauschal als kurzfristig fällig oder als wirtschaftlich eigenkapitalähnlich einzuordnen.

Die Redaktion wollte deshalb wissen, welche Rückzahlungs- und Sicherungsvereinbarungen tatsächlich bestehen.

Eine Antwort blieb aus.

Gesamtverschuldung gesunken: Ein positiver Aspekt der Bilanz

Bei aller Kritik darf ein wichtiger Punkt nicht übersehen werden.

Die Gesamtverbindlichkeiten sind im Geschäftsjahr 2025 nach den ausgewerteten Angaben von rund 15,85 Millionen Euro auf rund 13,31 Millionen Euro zurückgegangen.

Das entspricht einer Verringerung um ungefähr 2,54 Millionen Euro beziehungsweise rund 16 Prozent.

Ein Rückgang der Verbindlichkeiten kann grundsätzlich positiv sein.

Er kann beispielsweise darauf hindeuten, dass Kredite planmäßig getilgt oder andere finanzielle Verpflichtungen reduziert wurden.

Allerdings lässt sich aus der bloßen Veränderung der Bilanzposition nicht eindeutig erkennen, wie der Rückgang zustande gekommen ist.

Insbesondere bleibt offen, welche Verbindlichkeiten reduziert wurden und welche Zahlungsmittel dafür eingesetzt wurden.

Ebenso wenig lässt sich allein daraus beurteilen, ob die Gesellschaft über ausreichend Liquidität für künftige Verpflichtungen verfügt.

Die Redaktion hat deshalb nach den Bankverbindlichkeiten, den Tilgungsleistungen und der Fälligkeitsstruktur gefragt.

Auch hierzu liegt keine Stellungnahme vor.

Mehr als fünf Millionen Euro durch Sicherungsrechte abgesichert

Nach den Angaben des Jahresabschlusses sind Verbindlichkeiten in Höhe von 5.119.342 Euro durch Pfandrechte oder ähnliche Sicherungsrechte abgesichert.

Das entspricht rund 38,5 Prozent der gesamten Verbindlichkeiten.

Bei der Finanzierung von Windenergieanlagen sind Sicherheiten grundsätzlich nicht ungewöhnlich.

Kreditgeber können beispielsweise Sicherungsrechte an technischen Anlagen oder Ansprüchen aus der Stromvermarktung verlangen.

Solche Vereinbarungen dienen dazu, das Risiko der finanzierenden Institute zu begrenzen.

Für Gesellschafter ist allerdings von Bedeutung, welche Vermögenswerte bereits zugunsten von Gläubigern belastet sind.

Denn im Fall schwerwiegender Zahlungsschwierigkeiten können bestehende Sicherungsrechte beeinflussen, welche Vermögenswerte zur Befriedigung welcher Forderungen zur Verfügung stehen.

Unsere Redaktion wollte deshalb erfahren, welchen Gläubigern die Sicherheiten zustehen, welche Anlagen betroffen sind und in welchem Umfang Ansprüche aus der Stromeinspeisung abgetreten wurden.

Auch diese Fragen blieben unbeantwortet.

Aus der Besicherung allein lässt sich jedoch weder eine drohende Verwertung der Windenergieanlagen noch eine aktuelle Zahlungsstörung ableiten.

Die entscheidende Frage: Wie profitabel arbeitet der Windpark?

Besonders problematisch für eine umfassende wirtschaftliche Bewertung ist die begrenzte Transparenz zur Ertragslage.

Der öffentlich zugängliche Jahresabschluss, auf den sich die redaktionelle Anfrage bezieht, enthält keine Gewinn- und Verlustrechnung.

Damit bleiben wesentliche Kennzahlen aus der veröffentlichten Rechnungslegung nicht unmittelbar ersichtlich.

Dazu gehören insbesondere:

  • die Umsatzerlöse des Geschäftsjahres 2025,
  • der Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag,
  • die laufenden Betriebskosten,
  • die Zinsaufwendungen,
  • die Abschreibungen und
  • die tatsächliche Stromproduktion.

Ohne diese Informationen lässt sich nicht beurteilen, ob der Windpark seine laufenden Verpflichtungen aus dem operativen Geschäft komfortabel bedienen kann.

Auch ein Vergleich mit den ursprünglich geplanten Stromerträgen ist auf dieser Grundlage nicht möglich.

Die fehlende Veröffentlichung einer Gewinn- und Verlustrechnung ist allerdings nicht automatisch ein Gesetzesverstoß. Abhängig von der Unternehmensgröße und den einschlägigen Offenlegungsvorschriften können Erleichterungen bei der öffentlichen Rechnungslegung bestehen.

Aus Anlegersicht bleibt dennoch die Frage, welche wirtschaftlichen Informationen den Gesellschaftern selbst zur Verfügung gestellt werden.

Die Redaktion hat ausdrücklich um die wesentlichen Ertragskennzahlen gebeten.

Bis zum Redaktionsschluss wurden diese nicht übermittelt.

Rückstellungen steigen auf fast eine Million Euro

Auch die Entwicklung der Rückstellungen verdient Aufmerksamkeit.

Nach den ausgewerteten Angaben erhöhten sie sich von rund 812.945 Euro im Vorjahr auf rund 984.575 Euro zum Jahresende 2025.

Das entspricht einem Anstieg um etwa 171.630 Euro beziehungsweise 21,1 Prozent.

Rückstellungen werden für Verpflichtungen gebildet, deren Höhe oder Fälligkeit noch ungewiss sein kann.

Bei Windenergiegesellschaften können dabei unter anderem langfristige Verpflichtungen von Bedeutung sein.

Dazu gehören möglicherweise auch Kosten für den späteren Rückbau von Anlagen.

Ob und in welcher Höhe solche Verpflichtungen bei der Windpark Hohen Luckow Süd GmbH & Co. KG in den ausgewiesenen Rückstellungen enthalten sind, geht aus den vorliegenden Informationen nicht eindeutig hervor.

Die Redaktion hat deshalb nach der Zusammensetzung der Rückstellungen und möglichen Rückbauverpflichtungen gefragt.

Auch die zugrunde liegenden Kostenannahmen sollten erläutert werden.

Eine entsprechende Antwort liegt nicht vor.

Weitere finanzielle Verpflichtungen von rund 790.000 Euro

Der Anhang weist nach der redaktionellen Auswertung zusätzliche finanzielle Verpflichtungen von 790.337,28 Euro aus.

Solche Angaben können für die Beurteilung künftiger Zahlungsbelastungen wichtig sein.

Entscheidend ist allerdings, auf welche Zeiträume sich die Beträge beziehen.

Handelt es sich um jährlich wiederkehrende Zahlungen, können sie die laufende Liquidität anders belasten als einmalige oder über mehrere Jahre verteilte Verpflichtungen.

Unsere Redaktion wollte daher wissen, welche Vertragslaufzeiten zugrunde liegen und wie hoch die tatsächlichen jährlichen Service- und Wartungskosten sind.

Auch mögliche Preissteigerungsklauseln und Verpflichtungen im Zusammenhang mit der kommunalen Beteiligung nach § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes wurden angesprochen.

Ohne diese zusätzlichen Informationen wäre eine belastbare Berechnung der künftigen Gesamtbelastung nicht möglich.

Insbesondere dürfen die im Anhang genannten weiteren Verpflichtungen nicht ohne Prüfung einfach zu den bilanzierten Verbindlichkeiten addiert und als sofort fällige Schulden dargestellt werden.

40 Fragen an die Geschäftsführung – keine Stellungnahme

Angesichts der offenen Punkte hat die Redaktion von Verbraucherschutzforum Berlin am 8. Oktober 2026 eine ausführliche schriftliche Presseanfrage an die Windpark Hohen Luckow Süd GmbH & Co. KG gerichtet.

Die Anfrage war an Herrn Levsen sowie die weiteren Verantwortlichen der Gesellschaft adressiert.

Insgesamt wurden 40 konkrete Fragen gestellt.

Sie betrafen sieben Themenbereiche: Eigenkapitalausstattung und wirtschaftliche Stabilität, Gesellschafterverbindlichkeiten, Gesamtverschuldung und Finanzierung, Besicherung der Windenergieanlagen, Ertragslage, Rückstellungen und weitere Verpflichtungen sowie die Transparenz gegenüber den Gesellschaftern.

Die Redaktion bat um eine schriftliche Stellungnahme bis zum 13. Oktober 2026 um 18 Uhr.

Zugleich wurde ausdrücklich angeboten, bei Fragen, die innerhalb dieser Frist nicht abschließend beantwortet werden könnten, eine entsprechende Mitteilung und einen späteren Termin für ergänzende Informationen zu erhalten.

Nach Angaben der Redaktion liegt bis zum 22. Oktober 2026 weder eine inhaltliche Beantwortung der Fragen noch eine angekündigte ergänzende Stellungnahme vor.

Damit bleibt die Gelegenheit zur Einordnung der Bilanzkennzahlen aus Sicht der Geschäftsführung bislang ungenutzt.

Was das Schweigen der Gesellschaft bedeutet – und was nicht

Dass ein Unternehmen auf eine ausführliche Presseanfrage nicht reagiert, ist aus Sicht der redaktionellen Transparenz bedauerlich.

Gerade bei einer außergewöhnlich niedrigen Eigenkapitalquote und hohen Gesellschafterverbindlichkeiten wäre eine nachvollziehbare Erklärung der Finanzierung und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hilfreich.

Eine Stellungnahme hätte beispielsweise aufzeigen können, ob langfristige Darlehensvereinbarungen bestehen, welche Liquiditätsreserven verfügbar sind und wie sich die operative Ertragslage entwickelt hat.

Ohne diese Informationen bleiben wesentliche Fragen offen.

Allerdings muss ebenso klar festgehalten werden:

Eine ausgebliebene Antwort auf eine Presseanfrage ist kein Beweis für Zahlungsunfähigkeit, eine wirtschaftliche Krise oder ein Fehlverhalten der Geschäftsführung.

Unternehmen sind nicht allein aufgrund einer journalistischen Anfrage verpflichtet, sämtliche internen Finanzierungsverträge, Planungsrechnungen oder vertraulichen Geschäftsdaten offenzulegen.

Die fehlende Stellungnahme begrenzt jedoch die Möglichkeit, die öffentlich verfügbaren Zahlen durch die Sichtweise der Verantwortlichen zu ergänzen.

Unsere Bewertung beschränkt sich deshalb auf die vorliegenden Bilanzangaben und die daraus sachlich ableitbaren Fragen.

Welche Risiken ergeben sich für Gesellschafter und Anleger?

Die Kapitalstruktur des Unternehmens verdient aus Sicht wirtschaftlich Beteiligter eine besonders sorgfältige Betrachtung.

Eine Eigenkapitalquote von 0,69 Prozent bedeutet, dass nur ein sehr geringer bilanzieller Eigenkapitalpuffer vorhanden ist.

Gleichzeitig bestehen erhebliche Verpflichtungen gegenüber Gesellschaftern.

Ob daraus kurzfristige Liquiditätsrisiken entstehen, hängt jedoch wesentlich von den vereinbarten Fälligkeiten und der tatsächlichen Ertragskraft ab.

Für Gesellschafter können insbesondere folgende Fragen entscheidend sein:

Wie hoch sind die laufenden Einnahmen aus der Stromproduktion? Welche Zins- und Tilgungsleistungen müssen erbracht werden? Welche finanziellen Mittel stehen für Reparaturen zur Verfügung? Und wann können bestehende Gesellschafterforderungen zurückgezahlt werden?

Auch die rechtliche Stellung der Beteiligung ist wichtig.

Eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung an einer GmbH & Co. KG ist nicht ohne Weiteres mit einer gewöhnlichen Bankeinlage vergleichbar.

Je nach Beteiligungs- und Vertragsgestaltung können unterschiedliche unternehmerische Risiken bestehen.

Wer bereits beteiligt ist oder eine wirtschaftliche Entscheidung im Zusammenhang mit der Gesellschaft treffen muss, sollte deshalb nicht allein die Bilanzsumme oder die Höhe der vorhandenen Windenergieanlagen betrachten.

Entscheidend ist, welche nachhaltigen Zahlungsüberschüsse der Windpark erwirtschaftet und welche Ansprüche anderer Gläubiger bestehen.

Welche Informationen für eine abschließende Bewertung fehlen

Eine seriöse wirtschaftliche Gesamtbewertung der Windpark Hohen Luckow Süd GmbH & Co. KG ist anhand der bislang vorliegenden Informationen nur eingeschränkt möglich.

Insbesondere fehlen der Redaktion belastbare Angaben zur tatsächlichen Stromproduktion und zu den Umsatzerlösen des Geschäftsjahres 2025.

Ebenso offen bleiben das Jahresergebnis, die Höhe der verfügbaren liquiden Mittel, die künftigen Kreditfälligkeiten und die vertraglichen Bedingungen der Gesellschafterverbindlichkeiten.

Auch eine aktuelle Liquiditätsplanung für 2026 und 2027 liegt der Redaktion nicht vor.

Diese Informationslücken sind für die Analyse bedeutsam.

Denn eine hohe Verschuldung kann bei stabilen Einnahmen und langfristig geregelten Rückzahlungen wirtschaftlich tragfähig sein.

Umgekehrt können selbst werthaltige technische Anlagen eine angespannte Liquidität nicht automatisch ausgleichen, wenn größere Zahlungen kurzfristig fällig werden.

Die Bilanz allein beantwortet diese Fragen nicht.

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