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Rattengift ab 23. Oktober für Privatpersonen verboten: Was jetzt für alte Köder gilt

wolfgangvogt_lb (CC0), Pixabay

Ratten können in Wohngebieten, Gärten und Gebäuden erhebliche Probleme verursachen. Sie verunreinigen Lebensmittel, beschädigen Materialien und können Krankheitserreger übertragen.

Viele Menschen greifen deshalb bei einem Befall zu Giftködern.

Doch gerade die chemische Bekämpfung von Nagetieren ist mit Risiken verbunden – nicht nur für die Tiere selbst, sondern auch für andere Wildtiere, Haustiere und die Umwelt.

Mit dem Ende der Übergangsfrist am 23. Oktober 2026 werden die Anwendungsmöglichkeiten bestimmter Rattengifte für private Haushalte weiter eingeschränkt.

Wichtig ist dabei die Unterscheidung: Es handelt sich nicht um ein pauschales Verbot jeder Form der Rattenbekämpfung. Betroffen sind die entsprechenden antikoagulanten Rodentizide, nicht beispielsweise alle mechanischen Fallen.

Welche Rattengifte sind betroffen?

Im Mittelpunkt der neuen Beschränkungen stehen sogenannte antikoagulante Rodentizide.

Rodentizide sind Mittel zur Bekämpfung von Nagetieren. Antikoagulanzien wirken, indem sie die Blutgerinnung stören.

Nach Aufnahme einer ausreichenden Wirkstoffmenge können die Tiere an inneren Blutungen sterben.

Diese Wirkstoffe werden in zwei Gruppen unterteilt: Antikoagulanzien der ersten und der zweiten Generation.

Zu den Wirkstoffen der ersten Generation gehört beispielsweise Coumatetralyl.

Bei den Antikoagulanzien der zweiten Generation handelt es sich unter anderem um Bromadiolon, Difenacoum, Brodifacoum, Flocoumafen und Difethialon.

Für Privatpersonen waren zahlreiche besonders problematische Mittel der zweiten Generation bereits seit Jahren nicht zugelassen.

Die nun auslaufende Übergangsfrist betrifft insbesondere solche antikoagulanten Produkte, die bisher noch für private Anwender verfügbar beziehungsweise verwendbar waren.

Verbraucher sollten deshalb nicht allein auf die Bezeichnung „Rattengift“ achten, sondern auf den Wirkstoff und die Zulassungsbedingungen des konkreten Produkts.

Zwei wichtige Stichtage im Jahr 2026

Die neuen Einschränkungen wurden nicht an einem einzigen Tag wirksam.

Vielmehr gab es eine Übergangsphase, damit Handel und Verbraucher sich auf die geänderten Zulassungsbedingungen einstellen konnten.

Stichtag Bedeutung
April 2026 Ende der Abgabemöglichkeit betroffener antikoagulanter Rattenköder an Privatpersonen
23. Oktober 2026 Ende der Übergangsfrist für die private Anwendung vorhandener Bestände

Damit ist eine entscheidende Änderung verbunden.

Bislang konnten Privatpersonen unter den jeweiligen Übergangsbedingungen bestimmte bereits gekaufte Mittel noch aufbrauchen.

Ab dem 23. Oktober ist dies bei den betroffenen Produkten nicht mehr zulässig.

Auch eine vor längerer Zeit erworbene Packung darf dann nicht allein deshalb weiterverwendet werden, weil sie ursprünglich legal gekauft wurde.

Was gilt für alte Packungen im Keller oder Gartenhaus?

Wer noch Rattengift besitzt, sollte zunächst prüfen, um welches Produkt es sich handelt.

Auf der Verpackung finden sich normalerweise Angaben zum Wirkstoff, zur Konzentration, zur Zulassungsnummer und zum vorgesehenen Anwenderkreis.

Steht dort beispielsweise Coumatetralyl als Wirkstoff, kann das Produkt unter die neuen Einschränkungen fallen.

Entscheidend ist die konkrete Zulassung und nicht allein der Zeitpunkt des Kaufs.

Verbraucher sollten alte Bestände keinesfalls vorsorglich noch schnell auslegen, nur um sie vor dem Ablauf der Frist aufzubrauchen.

Ebenso wenig sollten Giftköder in andere Behälter umgefüllt oder ohne Kennzeichnung gelagert werden.

Die sicherste Vorgehensweise besteht darin, die Mittel in ihrer Originalverpackung aufzubewahren, bis ihre ordnungsgemäße Entsorgung geklärt ist.

Dabei müssen sie vor Kindern und Haustieren geschützt bleiben.

Warum werden die Mittel eingeschränkt?

Ein wesentlicher Grund für die strengeren Vorgaben sind die Gefahren für Tiere, die gar nicht bekämpft werden sollen.

Antikoagulante Rodentizide können nicht nur Ratten und Mäuse schädigen.

Auch Hunde, Katzen oder Wildtiere können gefährdet sein, wenn sie Köder aufnehmen.

Hinzu kommt die sogenannte Sekundärvergiftung.

Dabei nehmen beispielsweise Greifvögel, Eulen oder andere Beutegreifer Rückstände auf, wenn sie vergiftete Nagetiere fressen.

Besonders problematisch sind Wirkstoffe, die im Körper vergleichsweise lange verbleiben und sich dadurch in Nahrungsketten auswirken können.

Die Risiken hängen unter anderem vom jeweiligen Wirkstoff, der aufgenommenen Menge und der Art des betroffenen Tieres ab.

Der Schutz von Nichtzielorganismen ist deshalb ein wichtiger Bestandteil der Bewertung solcher Biozidprodukte.

Bedeutet das Verbot, dass Ratten nicht mehr bekämpft werden dürfen?

Nein.

Die Bekämpfung eines Rattenbefalls bleibt grundsätzlich möglich und kann aus hygienischen Gründen notwendig sein.

Die Einschränkung betrifft bestimmte chemische Mittel und deren Anwendung durch Privatpersonen.

Weiterhin kommen vorbeugende Maßnahmen und geeignete mechanische Bekämpfungsmethoden infrage.

Dazu gehören beispielsweise Maßnahmen, die Ratten den Zugang zu Nahrung und Unterschlupfmöglichkeiten erschweren.

Bei einem größeren oder wiederkehrenden Befall kann es sinnvoll sein, einen qualifizierten Schädlingsbekämpfungsbetrieb einzuschalten.

Professionelle Anwender unterliegen eigenen Zulassungs- und Sachkundevorgaben.

Das bedeutet allerdings nicht, dass Fachbetriebe Giftköder beliebig einsetzen dürfen. Auch für sie gelten die jeweiligen Produktzulassungen, Anwendungsbeschränkungen und Schutzmaßnahmen.

Alte Giftköder richtig entsorgen

Ab dem 23. Oktober 2026 dürfen Privatpersonen die betroffenen Restbestände nicht mehr verwenden. Das bestätigt auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in ihren Informationen zu den Zulassungsfristen.

Nicht mehr zulässige Rattenköder sollten über eine kommunale Schadstoffsammelstelle, ein Schadstoffmobil oder einen entsprechend ausgestatteten Wertstoffhof entsorgt werden.

Sie gehören weder in den Hausmüll noch in die Toilette oder den Abfluss.

Verbraucher sollten bei ihrem örtlichen Entsorgungsbetrieb nachfragen, wo solche Produkte angenommen werden.

Bis zur Abgabe müssen die Mittel sicher und für Kinder sowie Haustiere unzugänglich aufbewahrt werden.

Rattenbefall verhindern: Vorbeugung ist besonders wichtig

Die wirksamste Rattenbekämpfung beginnt häufig damit, mögliche Nahrungsquellen und Verstecke zu beseitigen.

Offen zugängliche Lebensmittel, Tierfutter und ungesicherte Abfälle können Nagetiere anlocken.

Auch Essensreste im Garten und unzureichend verschlossene Müllbehälter können einen Befall begünstigen.

Hinzu kommen bauliche Schwachstellen.

Ratten können durch geeignete Öffnungen in Keller, Schuppen und andere Gebäudebereiche gelangen.

Deshalb sollten mögliche Zugangsstellen geprüft und fachgerecht verschlossen werden.

Bei bereits vorhandenem Befall ist allerdings Vorsicht geboten: Werden sämtliche Zugänge unüberlegt verschlossen, können Tiere eingeschlossen werden.

Eine systematische Bekämpfung sollte daher sowohl die Ursachen als auch die vorhandenen Tiere berücksichtigen.

Mechanische Fallen als Alternative

Neben vorbeugenden Maßnahmen können geeignete mechanische Fallen eingesetzt werden.

Dabei sind die geltenden Tierschutzvorgaben zu beachten.

Nicht jede Falle ist für jede Situation geeignet.

Unsachgemäß verwendete Fallen können Tiere verletzen und auch für Kinder oder Haustiere gefährlich sein.

Verbraucher sollten deshalb ausschließlich geeignete Produkte verwenden und die Herstellerhinweise beachten.

Von selbst gebauten Giftmischungen oder improvisierten Bekämpfungsmethoden ist abzuraten.

Sie können erhebliche Risiken verursachen und gegen geltende Vorschriften verstoßen.

Bei starkem Befall oder Unsicherheit über eine geeignete Methode empfiehlt sich die Einschaltung eines qualifizierten Schädlingsbekämpfers.

Was gilt bei Ratten in Mietwohnungen?

Entdecken Mieter Ratten in ihrer Wohnung oder im Gebäude, sollten sie den Vermieter beziehungsweise die Hausverwaltung zeitnah informieren.

Ein Rattenbefall kann einen erheblichen hygienischen Mangel darstellen.

Welche Maßnahmen erforderlich sind und wer die Kosten tragen muss, hängt von den konkreten Umständen ab.

Insbesondere ist zu unterscheiden, ob der Befall durch bauliche Mängel, allgemeine Umstände des Gebäudes oder ein nachweisbares Verhalten einzelner Bewohner verursacht wurde.

Mieter sollten einen Befall dokumentieren und nicht eigenmächtig zu verbotenen Giftködern greifen.

Je nach Kommune können außerdem besondere Meldepflichten für Rattenbefall bestehen.

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