Das Insolvenzgericht Hannover hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der MDI Media UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Garbsen abgewiesen. Nach der amtlichen Bekanntmachung unter dem Aktenzeichen 904 IN 518/26 – 9 – wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.09.2026 mangels Masse abgewiesen. Die Veröffentlichung erfolgte am 21.10.2026.
Was „Abweisung mangels Masse“ bedeutet
Eine Abweisung mangels Masse nach § 26 Abs. 1 InsO heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Es kommt dann nicht zu einem regulären Insolvenzverfahren mit einem Insolvenzverwalter und einer geordneten Verteilung an die Gläubiger.
Für Gläubiger ist das meist ein nachteiliger Ausgang. Sie können ihre Forderungen nicht über ein eröffnetes Insolvenzverfahren verfolgen, sondern müssen ihre Ansprüche selbst geltend machen. Die Aussichten auf eine tatsächliche Zahlung sind in solchen Fällen oft gering.
Folgen für die Gesellschaft
Bei einer Abweisung mangels Masse wird die Gesellschaft in der Regel aufgelöst und später gelöscht. Für das Unternehmen bedeutet das praktisch das Ende der ordentlichen Abwicklung über ein Insolvenzverfahren. Auch eine geordnete Prüfung und Verteilung von Vermögenswerten findet dann nicht statt, weil das Gericht gerade davon ausgeht, dass nicht genug Masse vorhanden ist.
Im Handelsregister ist als Unternehmensgegenstand eingetragen: Diese Angabe ist aus der hier vorliegenden Bekanntmachung nicht ersichtlich. Der eingetragene Gegenstand wäre außerdem nicht zwingend die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit.
Was Betroffene jetzt tun können
Kunden und Geschäftspartner mit offenen Forderungen, Anzahlungen oder Gutscheinen sollten ihre Unterlagen sofort sichern. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege, E-Mails und sonstige Nachweise. Wer Ansprüche hat, sollte prüfen lassen, welche rechtlichen Schritte sinnvoll sind. In vielen Fällen kann anwaltlicher Rat helfen, die eigenen Möglichkeiten realistisch einzuschätzen und Fristen nicht zu versäumen.
Der vollständige Beschluss kann nach der Bekanntmachung in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.