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BGH-Entscheidung zum Schufa-Score: Müssen Verbraucher künftig erfahren, wie ihre Kreditwürdigkeit berechnet wird?

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Ein Handyvertrag, ein Autokredit, ein Ratenkauf oder die Finanzierung einer Immobilie: In vielen Lebenssituationen spielt die persönliche Kreditwürdigkeit eine entscheidende Rolle. Banken, Händler und andere Unternehmen nutzen dafür häufig Informationen von Wirtschaftsauskunfteien wie der Schufa.

Doch was passiert, wenn Verbraucher ihre Bewertung nicht nachvollziehen können? Welche Daten beeinflussen den Score? Und wie detailliert muss eine Auskunftei erklären, weshalb eine Person einen bestimmten Wert erhalten hat?

Genau um diese Fragen geht es in dem Verfahren vor dem Bundesgerichtshof.

Vier Kläger aus Sachsen fordern mehr Transparenz

Ausgangspunkt des Rechtsstreits sind die Auskunftsbegehren von vier Privatpersonen aus Sachsen. Sie wollten erfahren, wie ihre individuellen Schufa-Bewertungen berechnet worden waren.

Das Oberlandesgericht Dresden gab den Klägern nach den vorliegenden Informationen größtenteils Recht. Die Schufa akzeptierte diese Entscheidung nicht und ließ sie vom Bundesgerichtshof überprüfen.

Im Kern steht die Frage, wie weit das Auskunftsrecht betroffener Personen reicht und welche Informationen eine Wirtschaftsauskunftei über ihre Bewertungsverfahren offenlegen muss.

Dabei treffen zwei unterschiedliche Interessen aufeinander: Verbraucher möchten nachvollziehen können, wie eine Bewertung zustande kommt, die ihre wirtschaftlichen Möglichkeiten beeinflussen kann. Die Schufa wiederum hat ein Interesse daran, ihre Bewertungsverfahren und Geschäftsgeheimnisse zu schützen.

Der BGH muss diese Interessen anhand der geltenden rechtlichen Vorgaben beurteilen.

Warum der Schufa-Score so wichtig ist

Die Schufa sammelt und verarbeitet Informationen, die Rückschlüsse auf die statistische Wahrscheinlichkeit ermöglichen sollen, mit der eine Person ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommt.

Aus diesen Informationen wird ein Score berechnet. Dieser soll Unternehmen bei der Einschätzung eines möglichen Zahlungsausfallrisikos unterstützen.

Ein solcher Wert kann beispielsweise bei Kreditanträgen, Finanzierungen oder Vertragsabschlüssen berücksichtigt werden.

Allerdings entscheidet die Schufa nicht selbst darüber, ob eine Bank einen Kredit vergibt oder ein Händler einen Ratenkauf ermöglicht. Die jeweilige Entscheidung trifft grundsätzlich das Unternehmen, das die Auskunft verwendet.

Dennoch kann ein ungünstiger Score erhebliche praktische Folgen haben.

Für Verbraucher ist es deshalb wichtig, nicht nur die gespeicherten Daten zu kennen, sondern auch nachvollziehen zu können, wie diese in eine Bewertung einfließen.

Der Streit betrifft noch den alten Basisscore

Eine Besonderheit des aktuellen Verfahrens besteht darin, dass sich die Klagen auf den früheren Schufa-Basisscore beziehen.

Die Schufa hat im März 2026 einen neuen Score eingeführt. Dieser ist nicht unmittelbar Gegenstand des jetzt verhandelten Rechtsstreits.

Die Unterscheidung ist wichtig, weil sich Bewertungsmodelle und die Darstellung ihrer Ergebnisse im Laufe der Zeit verändern können.

Dennoch könnte die rechtliche Beurteilung der Auskunftspflichten über den konkreten alten Basisscore hinaus Bedeutung haben. Denn grundsätzlich stellt sich bei jeder automatisierten Bonitätsbewertung die Frage, welche Informationen betroffene Personen erhalten müssen, um die Verarbeitung ihrer Daten verstehen und gegebenenfalls überprüfen zu können.

Ab 20. November sollen strengere Transparenzanforderungen gelten

Noch vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofs verweist die Schufa auf bevorstehende Änderungen.

Nach Angaben des Unternehmens gelten ab dem 20. November 2026 strengere Anforderungen an die Transparenz von Bonitätsbewertungen.

Diese Anforderungen sollen nach Darstellung der Schufa auch für ältere Scores umgesetzt werden.

Damit kündigt die Auskunftei an, ihre Auskunftspraxis entsprechend anzupassen.

Ob diese Maßnahmen sämtliche rechtlichen Fragen beantworten, die im Verfahren vor dem BGH aufgeworfen wurden, bleibt allerdings gesondert zu beurteilen.

Für die Kläger geht es schließlich auch darum, welche Auskünfte ihnen nach den bislang geltenden Vorschriften zustanden.

Was bedeutet das für Verbraucher?

Der Rechtsstreit betrifft eine grundsätzliche Frage des Datenschutzes: Wie viel müssen Menschen über automatisierte Bewertungen erfahren, wenn diese Bewertungen wirtschaftliche Entscheidungen beeinflussen können?

Die Datenschutz-Grundverordnung gewährt betroffenen Personen unter bestimmten Voraussetzungen Auskunftsrechte über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten.

Bei automatisierten Entscheidungen können zudem besondere Informationspflichten bestehen.

Dabei geht es nicht zwingend darum, dass ein Unternehmen seinen gesamten Programmcode oder sämtliche Geschäftsgeheimnisse offenlegen muss.

Entscheidend ist vielmehr, ob Betroffene ausreichende Informationen erhalten, um die maßgeblichen Grundlagen einer Bewertung nachvollziehen und ihre Rechte wirksam wahrnehmen zu können.

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