Das Insolvenzgericht Gera hat den Antrag der Püschmann Finanz- & Versicherungsmakler GmbH auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen abgewiesen. Die Bekanntmachung trägt das Aktenzeichen 8 IN 190/26 und wurde am 20.10.2026 veröffentlicht. Als Sitz ist Gera genannt, als Register das Jena – Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister, HRB 503881.
Die Abweisung mangels Masse bedeutet für Laien: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines solchen Verfahrens zu bezahlen. Damit kommt es nicht zu einer regulären Insolvenzabwicklung mit einem Insolvenzverwalter.
Was die Abweisung für Gläubiger bedeutet
Für Gläubiger ist das eine ungünstige Situation. Es gibt kein geordnetes Insolvenzverfahren, in dem Forderungen gesammelt und verteilt werden. Wer noch Geld von dem Unternehmen bekommen soll, muss seine Ansprüche grundsätzlich selbst verfolgen. Die Aussichten auf eine Zahlung sind dabei meist gering.
Nach einer solchen Abweisung wird die Eintragung im Handelsregister vermerkt. In der Regel folgt daraus die Auflösung der Gesellschaft; später kann auch die Löschung aus dem Register erfolgen. Für Außenstehende heißt das: Die Firma ist rechtlich nicht einfach „verschuldet“, sondern das Verfahren wurde schon vor der Eröffnung beendet, weil kein ausreichend verwertbares Vermögen vorhanden war.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer offene Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheine bei der Püschmann Finanz- & Versicherungsmakler GmbH hat, sollte alle Unterlagen sofort sichern. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege, E-Mails und sonstige Nachweise. Sinnvoll kann es auch sein, sich frühzeitig rechtlichen Rat zu holen, um die eigenen Ansprüche prüfen zu lassen und das weitere Vorgehen abzustimmen.
Wichtig ist außerdem, Fristen und Posteingänge genau im Blick zu behalten. Auch wenn die Chancen auf eine Erstattung oft gering sind, können vollständige Unterlagen helfen, Ansprüche später besser durchzusetzen. Wer betroffen ist, sollte daher nicht zu lange warten.