Das Insolvenzgericht München hat den Antrag der GIK 18 GmbH & Co. KG auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels Masse abgewiesen. Der Beschluss trägt das Aktenzeichen 1501 IN 82/26 und datiert vom 20.10.2026. Als Sitz der Gesellschaft ist Heidelberg genannt; im Register ist die Firma beim Amtsgericht Mannheim unter HRA 712464 geführt.
Was die Abweisung mangels Masse bedeutet
„Mangels Masse“ heißt: Das Gericht geht davon aus, dass das vorhandene Vermögen nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Deshalb wird das Verfahren nicht eröffnet. Es gibt dann keinen Insolvenzverwalter, der Vermögenswerte sichern und geordnet an die Gläubiger verteilen könnte.
Für Gläubiger bedeutet das in der Regel eine ungünstige Lage. Sie müssen ihre Forderungen selbst weiterverfolgen; eine geordnete Verteilung durch ein eröffnetes Insolvenzverfahren findet nicht statt. Die Aussichten auf eine vollständige Zahlung sind meist gering. Auch für Kunden mit offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen kann das problematisch sein, weil Ansprüche nicht automatisch über ein Insolvenzverfahren abgewickelt werden.
Folgen für das Unternehmen
Eine Abweisung mangels Masse führt regelmäßig dazu, dass die Gesellschaft später im Handelsregister aufgelöst und schließlich gelöscht wird. Das ist jedoch ein rechtlicher Folgeprozess; die Bekanntmachung selbst enthält lediglich die Abweisung des Insolvenzantrags. Fest steht aus der Veröffentlichung nur, dass das Insolvenzgericht München den Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen mangels Masse abgewiesen hat.
Die Bekanntmachung nennt außerdem als Gegenstand der Veröffentlichung die Abweisung mangels Masse. Weitere Angaben zu den Hintergründen, zu Schulden, zur Zahl der Gläubiger oder zu den Ursachen enthält der Beschluss nicht.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer offene Forderungen gegen die GIK 18 GmbH & Co. KG hat, sollte Unterlagen wie Verträge, Rechnungen, Mahnungen, Zahlungsbelege und Schriftwechsel sichern. Auch Kunden mit offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen sollten ihre Nachweise geordnet aufbewahren und bei Bedarf rechtlichen Rat einholen. Da kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, müssen Ansprüche grundsätzlich auf anderem Weg verfolgt werden.
Im Handelsregister ist als Unternehmensgegenstand eingetragen: „Organisatorische Betreuung und organisatorische Abwicklung von Bauvorhaben“. Der eingetragene Gegenstand entspricht nicht zwingend der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit.