Jahresfehlbetrag hat sich mehr als verdreifacht
Die Windpark Lumdatal GmbH steht angesichts ihrer veröffentlichten Geschäftszahlen vor der Herausforderung, die langfristige wirtschaftliche Tragfähigkeit ihres Geschäftsmodells sicherzustellen.
Nach den im Rahmen unserer Recherche ausgewerteten Abschlussangaben erhöhte sich der Jahresfehlbetrag von 33.116,30 Euro im Jahr 2024 auf 121.077,27 Euro im Jahr 2025.
Das entspricht einem Anstieg um rund 266 Prozent.
Für ein Unternehmen, das langfristige Investitionen in Windenergieanlagen finanziert, ist die Entwicklung des Jahresergebnisses von besonderer Bedeutung. Schließlich müssen aus den erwirtschafteten Einnahmen nicht nur die laufenden Betriebskosten, sondern auch Finanzierungskosten und weitere Verpflichtungen getragen werden.
Welche Faktoren den deutlich höheren Verlust verursacht haben, lässt sich aus den vorliegenden Informationen nicht abschließend beurteilen.
Denkbar wären unter anderem höhere Finanzierungskosten, Abschreibungen, Wartungsaufwendungen, technische Ausfälle oder geringere Stromerlöse. Ob und in welchem Umfang solche Faktoren tatsächlich eine Rolle gespielt haben, ist jedoch offen.
Die Redaktion von Verbraucherschutzforum.berlin hat die Geschäftsführung deshalb ausdrücklich nach den Ursachen der Ergebnisverschlechterung gefragt.
Eine Antwort liegt bislang nicht vor.
Negatives Eigenkapital wächst auf mehr als 235.000 Euro
Besonders auffällig ist die Entwicklung des bilanziellen Eigenkapitals.
Zum 31. Dezember 2025 weist die Gesellschaft einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von 235.526,32 Euro aus.
Im Vorjahr hatte dieser Wert noch bei 114.449,05 Euro gelegen.
Damit hat sich die bilanzielle Unterdeckung innerhalb eines Jahres mehr als verdoppelt.
Ein solcher Bilanzposten bedeutet, dass die Gesellschaft nach den maßgeblichen Bilanzierungsregeln über kein positives Eigenkapital mehr verfügt.
Allerdings muss ausdrücklich zwischen einer bilanziellen Unterdeckung und einer insolvenzrechtlichen Überschuldung unterschieden werden.
Negatives Eigenkapital allein beweist weder eine Zahlungsunfähigkeit noch das Vorliegen eines Insolvenzgrundes.
Für die insolvenzrechtliche Beurteilung sind weitere Umstände maßgeblich, insbesondere die Fortführungsprognose und die rechtliche Behandlung bestimmter Verbindlichkeiten.
Gleichwohl ist die Entwicklung wirtschaftlich erklärungsbedürftig.
Unsere Redaktion wollte deshalb wissen, seit wann die bilanzielle Unterdeckung besteht, welche Maßnahmen die Geschäftsführung zu ihrem Abbau ergriffen hat und auf welchen Annahmen die weitere Unternehmensplanung beruht.
Auch hierzu blieb eine Stellungnahme aus.
Gesamtverbindlichkeiten von mehr als 38 Millionen Euro
Die Windpark Lumdatal GmbH weist zum Bilanzstichtag Gesamtverbindlichkeiten in Höhe von 38.073.293,69 Euro aus.
Davon entfallen 31.404.400 Euro auf Bankverbindlichkeiten.
Weitere 6.099.000 Euro bestehen gegenüber Gesellschaftern.
Eine solche Finanzierung ist bei größeren Windenergieprojekten nicht grundsätzlich ungewöhnlich. Der Bau und Betrieb von Windparks erfordert hohe Anfangsinvestitionen, die häufig über langfristige Darlehen finanziert werden.
Entscheidend ist jedoch, ob die erwirtschafteten Einnahmen ausreichen, um die laufenden Kosten sowie die vereinbarten Zins- und Tilgungsleistungen dauerhaft zu decken.
Gerade vor dem Hintergrund des gestiegenen Jahresfehlbetrags und der negativen Eigenkapitalentwicklung stellt sich deshalb die Frage nach der langfristigen Schuldendienstfähigkeit.
Die Redaktion wollte von der Geschäftsführung unter anderem erfahren, wie hoch die Zins- und Tilgungsleistungen im Jahr 2025 waren und welche Verpflichtungen in den Jahren 2026 und 2027 bestehen.
Außerdem fragten wir, ob sämtliche Zahlungen fristgerecht geleistet wurden und ob Anpassungen bestehender Kreditverträge erforderlich waren.
Die Geschäftsführung hat diese Fragen nach dem vorliegenden Redaktionsstand nicht beantwortet.
Aus der Höhe der Bankverbindlichkeiten allein lässt sich allerdings nicht schließen, dass das Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
Rangrücktrittsvereinbarungen über 5,7 Millionen Euro
Ein besonders wichtiger Aspekt des Jahresabschlusses betrifft qualifizierte Rangrücktrittsvereinbarungen in Höhe von 5,7 Millionen Euro.
Solche Vereinbarungen können für die Finanzierung und die insolvenzrechtliche Beurteilung einer Gesellschaft von erheblicher Bedeutung sein.
Bei einem qualifizierten Rangrücktritt erklärt sich ein Gläubiger unter bestimmten Voraussetzungen damit einverstanden, dass seine Forderung gegenüber anderen Gläubigern nachrangig behandelt wird.
Je nach konkreter Ausgestaltung können entsprechende Vereinbarungen dazu beitragen, eine insolvenzrechtliche Überschuldung zu vermeiden.
Allerdings bedeuten Rangrücktritte nicht automatisch, dass bestehende Schulden erlassen werden.
Die Forderungen können weiterhin bestehen, auch wenn ihre Durchsetzbarkeit vertraglich eingeschränkt ist.
Die Windpark Lumdatal GmbH verweist nach den ausgewerteten Abschlussangaben im Zusammenhang mit ihrer Fortführung auf entsprechende Vereinbarungen.
Unsere Redaktion wollte deshalb wissen, mit welchen Gläubigern die Rangrücktritte vereinbart wurden, welche Rückzahlungsbedingungen gelten und welche Bedeutung sie für die Fortführungsprognose haben.
Ebenso fragten wir, ob die Vereinbarungen rechtlich auf ihre insolvenzrechtliche Wirksamkeit geprüft wurden.
Auch hierzu liegt keine Stellungnahme vor.
Liquidität: Kurzfristige Verbindlichkeiten übersteigen die flüssigen Mittel
Zum Jahresende 2025 verfügte die Gesellschaft nach den vorliegenden Angaben über liquide Mittel von rund 1,82 Millionen Euro.
Dem standen kurzfristige Verbindlichkeiten von rund 3,03 Millionen Euro gegenüber.
Die Differenz beträgt damit etwa 1,21 Millionen Euro.
Diese Gegenüberstellung ist wirtschaftlich relevant, erlaubt jedoch für sich genommen keine Feststellung einer Zahlungsunfähigkeit.
Für eine solche Beurteilung müsste insbesondere untersucht werden, wann die einzelnen Verbindlichkeiten fällig werden, welche Zahlungseingänge zu erwarten sind und welche Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
Dennoch stellt sich die Frage, wie die Gesellschaft ihre kurzfristigen Verpflichtungen erfüllt und welche Liquiditätsreserven für unvorhergesehene Belastungen bestehen.
Die Redaktion fragte deshalb nach der aktuellen Liquiditätsplanung sowie nach möglichen Zahlungsaufschüben, Stundungen oder zusätzlichen Finanzierungsmaßnahmen in den Jahren 2025 und 2026.
Eine Antwort blieb aus.
Auffälliger Rückgang bei Forderungen aus Wartungsverträgen
Ein weiterer Punkt betrifft Forderungen aus Vertragsstrafen gemäß Wartungsvertrag.
Nach den ausgewerteten Abschlussangaben beliefen sich diese im Vorjahr auf rund 843.000 Euro.
Zum Jahresende 2025 waren noch rund 163.000 Euro ausgewiesen.
Damit ergibt sich ein Rückgang um etwa 680.000 Euro.
Welche Ursachen dahinterstehen, ist anhand der vorliegenden Informationen nicht erkennbar.
Die Forderungen könnten beispielsweise beglichen, verrechnet, wertberichtigt oder auf andere Weise ausgebucht worden sein.
Aus dem Rückgang allein lässt sich deshalb kein wirtschaftlicher Verlust ableiten.
Unsere Redaktion wollte von der Geschäftsführung wissen, welche Beträge tatsächlich vereinnahmt wurden und ob weiterhin Streitigkeiten mit Wartungsunternehmen bestehen.
Auch diese Fragen wurden bislang nicht beantwortet.
Kommunale Beteiligungen: Welche Risiken könnten öffentliche Haushalte betreffen?
Besondere Bedeutung erhält die wirtschaftliche Entwicklung der Windpark Lumdatal GmbH durch die in unserer Recherche angesprochenen kommunalen Beteiligungen.
Nach den der Presseanfrage zugrunde gelegten öffentlich zugänglichen kommunalen Unterlagen bestehen entsprechende Beteiligungen an der Gesellschaft.
Welche Kommunen derzeit in welcher Höhe unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind, lässt sich anhand der vorliegenden Unterlagen jedoch nicht abschließend feststellen.
Gerade diese Informationen wären für die Öffentlichkeit wichtig.
Kommunale Beteiligungen an Energieprojekten können wirtschaftliche Chancen bieten. Sie können aber auch finanzielle Risiken mit sich bringen.
Entscheidend ist insbesondere, ob Kommunen ausschließlich mit ihrem eingesetzten Beteiligungskapital engagiert sind oder darüber hinaus Gesellschafterdarlehen, Bürgschaften, Garantien oder andere Finanzierungsverpflichtungen übernommen haben.
Ein Jahresverlust der Windparkgesellschaft bedeutet nicht automatisch, dass kommunale Haushalte zusätzliche Zahlungen leisten müssen.
Ob solche Verpflichtungen bestehen, hängt von den konkreten vertraglichen Vereinbarungen ab.
Die Redaktion fragte deshalb nach der aktuellen Gesellschafterstruktur, der Höhe kommunaler Finanzierungsbeiträge und möglichen Nachschusspflichten.
Außerdem wollten wir wissen, ob künftig zusätzliche Finanzierungsmaßnahmen erforderlich werden könnten.
Auch diese Fragen blieben unbeantwortet.
Stromproduktion und Erlöse: Entscheidende Informationen fehlen
Für die wirtschaftliche Beurteilung eines Windparks sind die tatsächliche Stromproduktion und die erzielten Erlöse besonders wichtig.
Dabei spielen die Windverhältnisse, die technische Verfügbarkeit der Anlagen, Wartungsarbeiten und mögliche Netzabschaltungen eine wesentliche Rolle.
Auch die Vergütung des eingespeisten Stroms beeinflusst das wirtschaftliche Ergebnis.
Unsere Redaktion bat die Geschäftsführung deshalb um Angaben zu den tatsächlich erzeugten und eingespeisten Strommengen in den Jahren 2024 und 2025.
Ebenso fragten wir nach den jeweiligen Umsatzerlösen, den durchschnittlich realisierten Stromerlösen und den wirtschaftlichen Auswirkungen technischer Stillstände oder netzbedingter Abregelungen.
Ohne diese Informationen lässt sich nicht abschließend beurteilen, welche operativen Faktoren für die Ergebnisentwicklung verantwortlich waren.
Eine entsprechende Erläuterung der Geschäftsführung liegt nicht vor.
Langfristige Risiken durch Zinsentwicklung und Rückbaukosten
Neben der aktuellen Ertrags- und Liquiditätssituation stellen sich Fragen zur langfristigen Finanzierung.
Der Jahresabschluss nennt nach den ausgewerteten Angaben Zinsbegrenzungsgeschäfte für Darlehen mit einem Nominalbetrag von rund 19,28 Millionen Euro.
Unsere Redaktion fragte deshalb nach möglichen Risiken im Zusammenhang mit dem Auslaufen der derzeitigen Zinsbindung im Jahr 2031.
Welche zusätzlichen Belastungen bei einem veränderten Zinsniveau entstehen könnten, hängt von den konkreten Kreditbedingungen und der zukünftigen Zinsentwicklung ab.
Auch die langfristigen Rückbauverpflichtungen der Windenergieanlagen verdienen Aufmerksamkeit.
Die entsprechenden Rückstellungen erhöhten sich nach den vorliegenden Angaben auf rund 103.000 Euro.
Dieser Bilanzwert darf allerdings nicht ohne Weiteres mit den gesamten späteren Rückbaukosten gleichgesetzt werden.
Entscheidend ist, welche Sicherheiten bestehen und welche finanziellen Verpflichtungen sich aus den jeweiligen Genehmigungen und Verträgen ergeben.
Die Geschäftsführung wurde deshalb gefragt, welche Gesamtkosten für den späteren Rückbau erwartet werden und wie deren Finanzierung abgesichert ist.
Auch hierzu blieb eine Antwort aus.
Redaktion stellt zwölf Fragenkomplexe – keine Stellungnahme bis zum Redaktionsschluss
Angesichts der wirtschaftlichen Kennzahlen hat die Redaktion von Verbraucherschutzforum.berlin die Geschäftsführung der Windpark Lumdatal GmbH um eine ausführliche Stellungnahme gebeten.
Die Presseanfrage war an Herrn Kühn und Herrn Borgmann gerichtet.
Sie umfasste zwölf Themenkomplexe, darunter die Ursachen des gestiegenen Jahresverlusts, die bilanzielle Eigenkapitalunterdeckung, die Rangrücktrittsvereinbarungen, die Finanzierung, mögliche Risiken kommunaler Gesellschafter und die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2026.
Die Redaktion bat ausdrücklich um konkrete und möglichst überprüfbare Angaben.
Für einen Zugang der Anfrage am 12. Oktober 2026 wurde eine Frist bis zum 15. Oktober 2026 um 18 Uhr gesetzt.
Zugleich wurde angeboten, zunächst eine substanzielle vorläufige Stellungnahme abzugeben, falls einzelne Fragen innerhalb dieser Frist noch nicht abschließend beantwortet werden könnten.
Nach dem der Redaktion vorliegenden Sachstand hat die Windpark Lumdatal GmbH bis zum Redaktionsschluss keine Stellungnahme abgegeben.
Damit bleiben zahlreiche Fragen zur wirtschaftlichen Entwicklung der Gesellschaft offen.
Die ausgebliebene Antwort ist allerdings kein Beweis für wirtschaftliches Fehlverhalten oder das Vorliegen eines Insolvenzgrundes.
Sie bedeutet zunächst, dass die Geschäftsführung die Gelegenheit zur öffentlichen Einordnung der angesprochenen Kennzahlen bislang nicht genutzt hat.
Gerade bei einer Gesellschaft mit erheblichen Finanzierungsverpflichtungen und möglichen kommunalen Beteiligungen wäre eine transparente Erläuterung der wirtschaftlichen Entwicklung im öffentlichen Interesse.
Was bedeutet die Entwicklung für Gesellschafter und Bürger?
Für Gesellschafter ist vor allem entscheidend, ob die Gesellschaft ihre langfristigen wirtschaftlichen Verpflichtungen erfüllen kann.
Dazu gehören die Bedienung bestehender Darlehen, die Finanzierung des laufenden Betriebs und die Sicherstellung notwendiger Investitionen.
Auch die Frage, ob zusätzliche Gesellschaftermittel benötigt werden könnten, ist von Bedeutung.
Für Bürgerinnen und Bürger ist die Entwicklung insbesondere dann relevant, wenn öffentliche Einrichtungen oder Kommunen finanziell an der Gesellschaft beteiligt sind.
Ob daraus konkrete Risiken für kommunale Haushalte entstehen, kann ohne Kenntnis der Beteiligungsverträge und möglicher zusätzlicher Verpflichtungen nicht abschließend beurteilt werden.
Die vorliegenden Bilanzkennzahlen rechtfertigen deshalb eine kritische journalistische Nachfrage, aber keine pauschale Aussage über eine Gefährdung öffentlicher Gelder.