Das Insolvenzgericht Frankfurt am Main hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der Nanna´s Gastro Verwaltungs GmbH mit Beschluss vom 20.10.2026 mangels Masse abgewiesen. Grundlage ist das Aktenzeichen 810 IN 727/26 N-77-. Die Bekanntmachung nennt als Sitz Frankfurt am Main und als Registereintrag Frankfurt am Main, HRB 106648.
Was „mangels Masse“ bedeutet
Eine Abweisung mangels Masse nach § 26 Abs. 1 InsO heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Deshalb wird kein Insolvenzverwalter bestellt und es kommt nicht zu einer geordneten Verteilung an die Gläubiger im Rahmen eines eröffneten Insolvenzverfahrens.
Für Gläubiger ist das in der Regel ungünstig. Sie müssen ihre Forderungen selbst weiterverfolgen und haben oft nur geringe Aussichten, noch Geld zu erhalten. Auch für Kunden mit offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen kann das Folgen haben. Sie sollten ihre Unterlagen deshalb sorgfältig sichern und prüfen lassen, welche Ansprüche noch bestehen könnten.
Folgen für die Gesellschaft
Mit der Abweisung des Insolvenzantrags bleibt die wirtschaftliche Lage des Unternehmens nicht automatisch geklärt. In der Praxis wird eine solche Entscheidung häufig im Handelsregister nachvollziehbar gemacht. Oft folgt daraus die Auflösung der Gesellschaft und später die Löschung. Für Außenstehende bedeutet das: Ein regulär eröffnetes Insolvenzverfahren findet nicht statt.
Die Bekanntmachung nennt keine Gründe für die Zahlungsunfähigkeit und enthält auch keine Angaben zur Höhe von Verbindlichkeiten, zu Umsätzen oder zur Zahl der betroffenen Kunden. Über solche Punkte lässt sich aus der amtlichen Veröffentlichung nichts ableiten.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer noch offene Forderungen gegen die Nanna´s Gastro Verwaltungs GmbH hat, sollte alle Belege, Rechnungen, Verträge, Quittungen und Korrespondenz sichern. Bei Anzahlungen oder Gutscheinen kann es sinnvoll sein, den eigenen Anspruch schriftlich zu dokumentieren und sich rechtlich beraten zu lassen. Wichtig ist auch, Fristen und mögliche Ansprüche nicht aus dem Blick zu verlieren.
Die amtliche Bekanntmachung ist datiert auf den 20.10.2026 und betrifft das Insolvenzgericht Frankfurt am Main unter dem Aktenzeichen 810 IN 727/26 N-77-.