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ThomasLloyd Climate Solutions GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet – neue Unsicherheit für Anleger mit Schadensersatzansprüchen

Matthias_koll_leverkusen (CC0), Pixabay

Die wirtschaftlichen und rechtlichen Entwicklungen im Umfeld der ThomasLloyd-Unternehmensgruppe haben eine weitere Gesellschaft erreicht. Das Amtsgericht München hat am 20. Oktober 2026 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der ThomasLloyd Climate Solutions GmbH angeordnet.

Die Entscheidung ist insbesondere für Gläubiger der Gesellschaft und für Anleger von Bedeutung, die bereits Schadensersatzansprüche gegen das Unternehmen geltend machen oder entsprechende rechtliche Schritte prüfen.

Das Verfahren wird beim Amtsgericht München unter dem Aktenzeichen 1513 IN 2263/26 geführt.

Welche Gesellschaft ist betroffen?

Die ThomasLloyd Climate Solutions GmbH hat ihre Geschäftsanschrift bei Munich City Office, Rosental 5, 80331 München. Sie ist beim Amtsgericht München unter HRB 298279 eingetragen. Geschäftsführer ist Matthias Klein.

Die Gesellschaft firmierte zuvor unter ThomasLloyd Global Asset Management GmbH.

Ihr eingetragener Geschäftszweck umfasst die Verwaltung eigenen Vermögens durch Investitionen unter anderem in Wertpapiere, Derivate, Immobilien, Anleihen und Unternehmensbeteiligungen.

Darüber hinaus gehört die Erbringung von Dienstleistungen für andere Gesellschaften der Unternehmensgruppe zum Unternehmensgegenstand.

Besonders relevant ist die internationale Betreuung, Servicierung und Administration von Finanzintermediären im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Versicherungs-, Finanz- und Kapitalmarktprodukten.

Damit bestehen geschäftliche Berührungspunkte zum Finanzvertrieb und zur Betreuung von Kapitalanlageprodukten.

Aus dem Unternehmensgegenstand allein lässt sich allerdings nicht ableiten, dass die Gesellschaft selbst Emittentin sämtlicher unter dem Namen ThomasLloyd angebotenen Anlageprodukte war.

Amtsgericht München bestellt vorläufigen Insolvenzverwalter

Mit Beschluss vom 20. Oktober 2026 um 10:15 Uhr ordnete das Amtsgericht München vorläufige Sicherungsmaßnahmen an.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Andreas Krompaß, Kreittmayrstraße 13 a, 80335 München, bestellt.

Zugleich verfügte das Gericht einen Zustimmungsvorbehalt. Danach sind Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Die Anordnung umfasst ausdrücklich auch die Einziehung ausstehender Forderungen.

Diese Maßnahmen sollen verhindern, dass sich die Vermögenslage der Gesellschaft bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag nachteilig verändert.

Eine endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist damit noch nicht erfolgt.

Schadensersatzurteil gegen die Gesellschaft

Besondere Bedeutung erhält die aktuelle Entwicklung durch eine weitere gerichtliche Entscheidung.

Nach Angaben der mit dem Verfahren befassten Rechtsanwaltskanzlei hat das Landgericht München I am 15. Oktober 2026 die ThomasLloyd Climate Solutions GmbH zur Zahlung von 25.751,67 Euro zuzüglich Zinsen an einen Anleger verurteilt.

Das Urteil trägt das Aktenzeichen 28 O 15260/25 und ist nach den veröffentlichten Angaben noch nicht rechtskräftig.

Der Anleger hatte sich an zwei Kapitalanlagen der Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG beteiligt.

Nach Darstellung der Rechtsanwaltskanzlei bejahte das Gericht Pflichtverletzungen bei der Risikoaufklärung im Zusammenhang mit der Anlagevermittlung und rechnete diese der beklagten Gesellschaft zu.

Die Entscheidung betrifft einen konkreten Einzelfall. Aus ihr folgt nicht automatisch, dass sämtliche ThomasLloyd-Anleger gleichartige Schadensersatzansprüche besitzen.

Sie zeigt jedoch, dass gegen die nun vom vorläufigen Insolvenzverfahren betroffene Gesellschaft tatsächlich anlegerbezogene Forderungen gerichtlich verfolgt werden.

Welche Folgen hat das für Anleger?

Für Anleger muss zwischen zwei unterschiedlichen Rechtspositionen unterschieden werden.

Wer unmittelbar an einer anderen ThomasLloyd-Fondsgesellschaft beteiligt ist, wird durch die vorläufige Insolvenzverwaltung über die ThomasLloyd Climate Solutions GmbH nicht automatisch zum Insolvenzgläubiger dieser GmbH.

Die rechtliche Stellung richtet sich vielmehr danach, bei welcher Gesellschaft die Beteiligung besteht und gegen wen sich mögliche Ansprüche richten.

Anders kann es bei Anlegern sein, die bereits einen Schadensersatzanspruch gegen die ThomasLloyd Climate Solutions GmbH besitzen oder einen solchen Anspruch geltend machen möchten.

Für diese Personen kann die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Gesellschaft entscheidend werden.

Selbst ein rechtskräftiger Zahlungstitel garantiert nicht, dass die zugesprochene Forderung tatsächlich vollständig erfüllt wird.

Ob und in welchem Umfang künftig Zahlungen möglich sind, hängt unter anderem vom weiteren Insolvenzverfahren und der vorhandenen Vermögensmasse ab.

Was sollten betroffene Anleger jetzt tun?

Anleger sollten zunächst feststellen, mit welcher ThomasLloyd-Gesellschaft sie ihren ursprünglichen Anlagevertrag geschlossen haben.

Danach ist zu unterscheiden, ob sie Ansprüche aus der Kapitalanlage selbst oder eigenständige Schadensersatzansprüche wegen möglicher Pflichtverletzungen bei der Anlagevermittlung verfolgen.

Wer bereits gegen die ThomasLloyd Climate Solutions GmbH vorgeht, sollte seinen Rechtsbeistand über die gerichtlichen Sicherungsmaßnahmen informieren.

Bestehende Urteile, Klageschriften, Verträge und Zahlungsnachweise sollten vollständig aufbewahrt werden.

Wichtig ist außerdem die Prüfung möglicher Verjährungsfristen.

Eine Anmeldung von Insolvenzforderungen zur Insolvenztabelle ist im gegenwärtigen Stadium noch nicht möglich, da das Insolvenzverfahren bislang nicht eröffnet wurde.

Auch sollte geprüft werden, ob neben der Gesellschaft weitere rechtlich selbstständige Anspruchsgegner in Betracht kommen. Ob solche Ansprüche tatsächlich bestehen, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

Bereits zuvor Insolvenzverfahren im ThomasLloyd-Umfeld

Im Jahr 2026 wurden bereits für weitere Gesellschaften aus dem ThomasLloyd-Umfeld Insolvenzanträge bekannt.

Dazu gehören Gesellschaften, die im Zusammenhang mit Cleantech-Infrastrukturinvestitionen und verschiedenen Kapitalanlageprodukten standen.

Die jeweiligen Verfahren und die betroffenen Anlageprodukte müssen jedoch einzeln betrachtet werden.

Die aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts München betrifft ausdrücklich die ThomasLloyd Climate Solutions GmbH.

Sie belegt für sich genommen weder eine Insolvenz der gesamten ThomasLloyd-Unternehmensgruppe noch einen vollständigen Verlust sämtlicher ThomasLloyd-Kapitalanlagen.

Fazit: Besonders relevant für Anleger mit Ansprüchen gegen die Gesellschaft

Die vorläufige Insolvenzverwaltung über die ThomasLloyd Climate Solutions GmbH ist eine wichtige neue Entwicklung im Zusammenhang mit der ThomasLloyd-Unternehmensgruppe.

Besondere Bedeutung hat sie für Anleger, die bereits Schadensersatzansprüche gegen die Gesellschaft geltend machen oder entsprechende Ansprüche prüfen lassen.

Das jüngst bekannt gewordene, noch nicht rechtskräftige Urteil des Landgerichts München I verdeutlicht, dass solche Forderungen nicht nur theoretischer Natur sind.

Ob bestehende oder künftig festgestellte Ansprüche wirtschaftlich durchgesetzt werden können, ist angesichts des laufenden Insolvenzeröffnungsverfahrens derzeit offen.

Betroffene Anleger sollten deshalb ihre vertraglichen Beziehungen, möglichen Ansprüche und laufenden Verfahren sorgfältig prüfen lassen und die weiteren Entscheidungen des Amtsgerichts München verfolgen.

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