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Insolvenzgericht Hannover ordnet Sicherungsmaßnahmen bei W. Müller in Garbsen an

Das Insolvenzgericht Hannover hat im Verfahren über das Vermögen der W. Müller- Wartungs- und Kundendienst für Gasgeräte Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Garbsen Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Die Bekanntmachung trägt das Aktenzeichen 910 IN 815/26 – 2 – und wurde am 20.10.2026 veröffentlicht. Nach dem Text handelt es sich um ein Insolvenzantragsverfahren.

Was die Anordnung bedeutet

Konkret hat das Gericht die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet. Das heißt: Über das Vermögen der Firma wird zunächst nicht mehr allein durch das Unternehmen verfügt. Verfügungen der Antragstellerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Für Betroffene ist das ein wichtiges Signal, dass das Gericht das Vermögen vor weiteren Nachteilen schützen will, solange über das Verfahren entschieden wird.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Manuel Sack aus Hannover bestellt worden. Seine Aufgabe besteht nach der Bekanntmachung darin, die vorläufige Verwaltung zu begleiten und die Vermögenslage zu sichern. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Folgen für Kunden und Gläubiger

Die Bekanntmachung richtet sich auch an die Schuldner der Antragstellerin. Sie werden ausdrücklich aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Für Kunden, Lieferanten oder andere Gläubiger kann das bedeuten, dass Zahlungen, Forderungen und sonstige Leistungen nur noch nach den Vorgaben des Beschlusses abgewickelt werden dürfen. Wer Geldforderungen gegen die Gesellschaft hat, sollte daher besonders sorgfältig prüfen, wie mit offenen Beträgen umzugehen ist.

Wichtig ist außerdem: Die Anordnung der vorläufigen Verwaltung ist noch nicht die endgültige Entscheidung über das Insolvenzverfahren. Sie ist eine Sicherungsmaßnahme im laufenden Verfahren. Aus der Bekanntmachung selbst ergibt sich nicht, wie das Verfahren später ausgeht. Deshalb sollten Betroffene alle weiteren Mitteilungen des Insolvenzgerichts aufmerksam verfolgen.

Was Betroffene jetzt tun können

Wer Forderungen gegen die W. Müller- Wartungs- und Kundendienst für Gasgeräte Gesellschaft mit beschränkter Haftung hat, sollte Unterlagen zu offenen Rechnungen, Verträgen und Zahlungen geordnet bereithalten. Wichtig ist, nur auf Grundlage des gerichtlichen Beschlusses zu handeln und bei Unsicherheit rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen. Auch laufende Zahlungen sollten nicht einfach ohne Prüfung fortgesetzt werden, wenn sie von der Firma oder für die Firma bestimmt sind.

Für Gläubiger kann es sinnvoll sein, Fristen und weitere Hinweise des Insolvenzgerichts im Blick zu behalten. Die Bekanntmachung nennt als zuständiges Gericht das Insolvenzgericht Hannover und als Sitz der Gesellschaft Garbsen. Die Veröffentlichung stammt vom 20.10.2026.

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