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Insolvenzgericht Heilbronn ordnet Sicherungsmaßnahmen bei Fibo Concepts UG an

Das Insolvenzgericht Heilbronn hat im Verfahren über das Vermögen der Fibo Concepts UG mit Sitz in Heilbronn am 20.10.2026 um 08:30 Uhr Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 10 IN 1126/26. Ziel solcher Maßnahmen ist es, das Vermögen der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag zu sichern und nachteilige Veränderungen zu verhindern.

Was die Anordnung rechtlich bedeutet

Nach der Bekanntmachung sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin grundsätzlich untersagt. Bereits begonnene Vollstreckungen werden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Außerdem dürfen Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sein.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Ulf Martini aus Mannheim bestellt. Er ist nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin. Seine Aufgabe ist es, das Vermögen zu überwachen, zu sichern und zu erhalten. Außerdem soll er prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird.

Folgen für Konten, Forderungen und Zahlungen

Die Bekanntmachung enthält weitere weitreichende Sicherungen: Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und Außenstände ganz oder teilweise zu verfügen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über diese Bereiche geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Er darf Bankguthaben und sonstige Forderungen einziehen sowie eingehende Gelder entgegennehmen.

Auch die Kreditinstitute, die Konten der Schuldnerin führen, müssen dem vorläufigen Insolvenzverwalter Auskunft erteilen. Zudem wird den Schuldnern der Schuldnerin, also den Drittschuldnern, verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Sie sollen Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erbringen. Das ist vor allem für Kunden, Vertragspartner und sonstige Gläubiger wichtig: Wer trotz dieser Anordnung an die Schuldnerin selbst zahlt, läuft Gefahr, nicht mit schuldbefreiender Wirkung zu leisten.

Was Betroffene jetzt tun können

Wer Forderungen gegen die Fibo Concepts UG hat oder der Gesellschaft noch Geld schuldet, sollte Zahlungen und Erklärungen sehr sorgfältig prüfen. Nach dieser Bekanntmachung ist es besonders wichtig, sich an die Anordnung zu halten und nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten, wenn dies verlangt wird. Wer unsicher ist, sollte die eigenen Unterlagen prüfen und sich auf die angeordnete Sicherungslage einstellen. Weitere Angaben zur wirtschaftlichen Lage oder zu einer späteren Eröffnung des Insolvenzverfahrens enthält die Bekanntmachung nicht.

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