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Insolvenzgericht Karlsruhe ordnet Sicherungsmaßnahmen bei BSR Security Service GmbH an

Das Insolvenzgericht Karlsruhe hat im Verfahren 105 IN 1134/26 über den Antrag der BSR Security Service GmbH mit Sitz in Karlsruhe am 20.10.2026 um 10:30 Uhr Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Die Bekanntmachung betrifft damit ein Verfahren vor dem Insolvenzgericht Karlsruhe und nennt als Registerangabe Mannheim, HRB 726885.

Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Mit einer solchen Anordnung soll nach den Angaben der Bekanntmachung verhindert werden, dass sich die Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag nachteilig verändert. Das Gericht hat unter anderem Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.

Außerdem wurde Rechtsanwalt Holger Blümle aus Karlsruhe zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Nach der Bekanntmachung sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist dabei nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin. Seine Aufgabe ist es, das Vermögen zu überwachen, zu sichern und zu erhalten. Zudem soll er prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird.

Folgen für Geldflüsse und Forderungen

Die Bekanntmachung enthält auch weitreichende Anordnungen zu Bankkonten und Außenständen. Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und Forderungen ganz oder teilweise zu verfügen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über diese Bereiche geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Er ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Den Banken wird eine Auskunftspflicht gegenüber dem vorläufigen Insolvenzverwalter auferlegt. Den Schuldnern der Schuldnerin, also Drittschuldnern, wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Sie sollen Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erbringen. Für Betroffene heißt das: Zahlungen an die Schuldnerin können durch die Anordnung blockiert oder unwirksam sein, wenn sie entgegen der Verfügung erfolgen.

Was Betroffene jetzt tun können

Wer der BSR Security Service GmbH Geld schuldet oder selbst Forderungen gegen das Unternehmen hat, sollte die Anordnung genau beachten und nicht eigenmächtig zahlen oder Verfügungen vornehmen. Maßgeblich ist die weitere Entwicklung des Verfahrens beim Insolvenzgericht Karlsruhe unter dem Aktenzeichen 105 IN 1134/26. Gläubiger und andere Betroffene sollten Unterlagen zu offenen Forderungen, Verträgen und Zahlungen bereithalten und auf weitere gerichtliche Mitteilungen achten.

Die Bekanntmachung enthält keine Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, sondern regelt vorläufige Sicherungsmaßnahmen bis zur weiteren Entscheidung des Gerichts.

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