Finanzaufsicht warnt vor unerlaubten Angeboten
Wer im Internet nach Kapitalanlagen oder Finanzdienstleistungen sucht, sollte bei der Website themayerbrown(.)com besonders vorsichtig sein.
Die BaFin hat am 20. Oktober 2026 eine Warnung zu dieser Internetadresse veröffentlicht.
Nach Erkenntnissen der Aufsichtsbehörde bieten die Betreiber der Website Finanzdienstleistungen an, ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis zu verfügen.
Die BaFin stellt zudem klar, dass die Betreiber nicht ihrer Aufsicht unterstehen.
Für potenzielle Anleger ist das ein erhebliches Warnsignal. Denn wer Geld an einen nicht zugelassenen Anbieter überweist, kann sich nicht darauf verlassen, dass dieser die für erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungen geltenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllt.
Identitätsmissbrauch: Keine Verbindung zur Mayer Brown LLP
Besonders auffällig ist die Verwendung des Namens Mayer Brown.
Die international tätige Rechtsanwaltskanzlei Mayer Brown LLP ist nach den Angaben der BaFin nicht mit dem Angebot auf der beanstandeten Website verbunden.
Die Finanzaufsicht bezeichnet den Vorgang ausdrücklich als Identitätsmissbrauch.
Damit besteht die Gefahr, dass Interessenten die Website aufgrund ihres Namens mit einer etablierten Kanzlei in Verbindung bringen und ihr dadurch ein Vertrauen entgegenbringen, das nicht gerechtfertigt ist.
Gerade bei Finanzangeboten kann die missbräuchliche Verwendung bekannter Unternehmensnamen problematisch sein. Ein professioneller Internetauftritt oder ein vertraut klingender Name ist kein Nachweis für die Seriosität eines Anbieters.
Entscheidend ist vielmehr, wer tatsächlich hinter einem Angebot steht und ob die erforderlichen aufsichtsrechtlichen Genehmigungen vorhanden sind.
Was bedeutet die Warnung für Anleger?
Die BaFin-Warnung ist ernst zu nehmen. Sie bedeutet allerdings nicht automatisch, dass bereits konkrete Anlegerverluste festgestellt wurden.
Aus der veröffentlichten Mitteilung geht insbesondere nicht hervor, wie viele Personen möglicherweise angesprochen wurden, welche konkreten Anlageprodukte angeboten werden oder ob bereits Zahlungen an die Betreiber geflossen sind.
Diese Fragen bleiben zunächst offen.
Fest steht nach den Angaben der Finanzaufsicht jedoch:
- Auf der genannten Website werden nach Erkenntnissen der BaFin Finanzdienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis angeboten.
- Die Betreiber werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
- Es besteht keine Verbindung zwischen dem beanstandeten Angebot und der Mayer Brown LLP.
- Die BaFin bewertet die Verwendung der Identität als Identitätsmissbrauch.
Für Verbraucher folgt daraus eine klare Empfehlung: Vor einer Investition sollten weder Geld überwiesen noch sensible persönliche Daten an die Betreiber übermittelt werden.
Wie Anleger eine Zulassung überprüfen können
Unternehmen, die in Deutschland erlaubnispflichtige Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen erbringen, benötigen grundsätzlich die entsprechende aufsichtsrechtliche Zulassung.
Ob ein Anbieter über eine Erlaubnis der BaFin verfügt, lässt sich über die öffentlich zugängliche Unternehmensdatenbank der Behörde überprüfen.
Dabei sollten Anleger nicht nur nach einem bekannten Unternehmensnamen suchen, sondern auch kontrollieren, ob die konkrete Internetadresse und die angegebenen Kontaktdaten tatsächlich zu dem zugelassenen Unternehmen gehören.
Denn beim Identitätsmissbrauch kann gerade der Name eines real existierenden Unternehmens dazu verwendet werden, einen falschen Eindruck von Legitimität zu erzeugen.
Die Unternehmensdatenbank ist unter folgender Adresse erreichbar:
https://www.bafin.de/DE/die-bafin/publikationen-daten/datenbanken-uebersichten/unternehmenssuche/unternehmenssuche_node.html
Was tun, wenn bereits Geld überwiesen wurde?
Wer bereits mit den Betreibern der Website Kontakt hatte oder Geld überwiesen hat, sollte zeitnah handeln.
Betroffene sollten sämtliche Unterlagen sichern, darunter E-Mails, Vertragsdokumente, Chatverläufe, Zahlungsbelege und Angaben zu den verwendeten Bankverbindungen.
Außerdem kann es sinnvoll sein, unverzüglich die eigene Bank zu kontaktieren und zu klären, ob eine Zahlung noch gestoppt oder zurückgerufen werden kann.
Bei einem Betrugsverdacht kommt auch eine Strafanzeige in Betracht.
Wer Ausweisdokumente, Zugangsdaten oder andere sensible Informationen übermittelt hat, sollte zusätzlich prüfen, welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind.
Eine Rückzahlung bereits überwiesener Gelder lässt sich dadurch allerdings nicht garantieren.