Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat am 19. Oktober 2026 eine Bekanntmachung veröffentlicht, die für Versicherungsnehmer der GARANTA Versicherungs-Aktiengesellschaft von Bedeutung sein kann. Gegenstand ist die Übertragung eines Teils des österreichischen Versicherungsbestands auf die DONAU Versicherung AG Vienna Insurance Group mit Sitz in Wien.
Nach Angaben der Aufsichtsbehörde wurde der Bestandsübertragungsvertrag zwischen den beiden Versicherungsunternehmen am 10. Juli 2026 geschlossen. Die BaFin genehmigte die Vereinbarung durch Verfügung vom 18. August 2026. Mit Zugang der Genehmigungsurkunde am selben Tag wurde die Bestandsübertragung wirksam.
Damit handelt es sich nicht lediglich um eine angekündigte oder geplante Maßnahme. Die Übertragung ist nach der veröffentlichten Mitteilung bereits rechtlich vollzogen.
Die abgebende Gesellschaft ist die GARANTA Versicherungs-Aktiengesellschaft mit Sitz in der Ostendstraße 100 in 90482 Nürnberg. Als übernehmendes Unternehmen wird die DONAU Versicherung AG Vienna Insurance Group mit Sitz am Schottenring 15 in 1010 Wien genannt.
Die GARANTA ist ein deutsches Versicherungsunternehmen. Der übertragene Bestand stammt jedoch ausdrücklich aus ihrer österreichischen Niederlassung. Deshalb ist die Bekanntmachung vor allem für Versicherungsnehmer relevant, deren Verträge diesem österreichischen Geschäft zugeordnet sind.
Was bedeutet eine Bestandsübertragung für Versicherungsnehmer?
Bei einer Versicherungsbestandsübertragung übernimmt ein Versicherungsunternehmen bestimmte Versicherungsverträge eines anderen Versicherers.
Der wesentliche Unterschied zu einem gewöhnlichen Verkauf einzelner Vermögensgegenstände besteht darin, dass nicht lediglich Kapitalanlagen oder andere Unternehmenswerte übertragen werden. Vielmehr geht es um bestehende Versicherungsverhältnisse und die damit verbundenen Rechte und Pflichten.
Für betroffene Kunden bedeutet dies grundsätzlich, dass künftig das übernehmende Versicherungsunternehmen für die vertraglichen Verpflichtungen verantwortlich ist.
Im vorliegenden Fall wäre dies die DONAU Versicherung AG Vienna Insurance Group.
Damit kann sich insbesondere ändern, an welches Unternehmen sich Versicherungsnehmer bei Fragen zum Vertrag, bei Schadenmeldungen oder bei sonstigen Anliegen wenden müssen.
Eine solche Übertragung bedeutet allerdings nicht automatisch, dass bestehende Versicherungsverträge gekündigt oder neu abgeschlossen werden müssen.
Ebenso wenig lässt sich aus der Bekanntmachung ableiten, dass die vereinbarten Versicherungsleistungen oder Beiträge verändert wurden.
Die konkreten Auswirkungen hängen vom übertragenen Vertragsbestand und den maßgeblichen rechtlichen und vertraglichen Regelungen ab.
Welche Versicherungen sind betroffen?
Eine zentrale Frage lässt die Bekanntmachung offen.
Die BaFin spricht ausdrücklich von einem Teilbestand, der von der österreichischen Niederlassung der GARANTA gezeichnet wurde.
Eine nähere Beschreibung der betroffenen Versicherungsverträge enthält die Veröffentlichung jedoch nicht.
Es wird weder angegeben, welche Versicherungszweige betroffen sind, noch wie viele Versicherungsnehmer oder Verträge übertragen wurden.
Auch Angaben zum finanziellen Umfang des Bestands fehlen.
Daraus folgt, dass nicht sämtliche Kunden der GARANTA automatisch von dem Vorgang betroffen sein müssen.
Insbesondere kann aus der Bekanntmachung nicht geschlossen werden, dass auch in Deutschland abgeschlossene Versicherungsverträge auf die DONAU Versicherung übergegangen sind.
Entscheidend ist vielmehr, ob der jeweilige Vertrag zum konkret übertragenen österreichischen Teilbestand gehört.
Betroffene Versicherungsnehmer sollten deshalb auf entsprechende Informationen ihres bisherigen oder neuen Versicherers achten.
Warum muss die BaFin eine solche Übertragung genehmigen?
Versicherungsunternehmen verwalten langfristige vertragliche Verpflichtungen gegenüber ihren Kunden.
Deshalb unterliegen Bestandsübertragungen besonderen aufsichtsrechtlichen Anforderungen.
Eine Übertragung darf nicht allein als gewöhnlicher privatrechtlicher Unternehmenskauf betrachtet werden.
Bei der aufsichtsrechtlichen Prüfung spielen insbesondere die Interessen der Versicherungsnehmer und die ordnungsgemäße Erfüllung der übernommenen Verpflichtungen eine Rolle.
Die behördliche Genehmigung dient dazu, den Vorgang innerhalb des geltenden Versicherungsaufsichtsrechts zu kontrollieren.
Gerade bei grenzüberschreitenden Bestandsübertragungen zwischen Versicherungsunternehmen verschiedener europäischer Staaten sind zusätzliche aufsichtsrechtliche Zuständigkeiten und Abstimmungen zu berücksichtigen.
Im vorliegenden Fall ist die GARANTA ein deutsches Versicherungsunternehmen, während die DONAU Versicherung ihren Sitz in Österreich hat.
Die BaFin hat die Übertragung nach ihrer Bekanntmachung genehmigt.
Daraus ergibt sich jedoch keine allgemeine Garantie dafür, dass bei dem übernehmenden Versicherungsunternehmen künftig keinerlei wirtschaftliche oder operative Risiken auftreten können.
Die Genehmigung dokumentiert die aufsichtsrechtliche Zustimmung zu dem konkreten Vorgang.
Müssen Versicherungsnehmer selbst aktiv werden?
Für betroffene Versicherungsnehmer stellt sich zunächst die Frage, ob sie aufgrund der Übertragung etwas unternehmen müssen.
Eine Bestandsübertragung führt grundsätzlich nicht dazu, dass jeder einzelne Kunde einen vollständig neuen Versicherungsvertrag abschließen muss.
Bestehende Vertragsverhältnisse werden im Rahmen des genehmigten Vorgangs auf das übernehmende Unternehmen übertragen.
Dennoch kann es praktische Änderungen geben.
Dazu können neue Ansprechpartner, geänderte Kontaktdaten für Schadenmeldungen oder andere organisatorische Abläufe gehören.
Auch die Frage, auf welches Konto künftig Versicherungsbeiträge gezahlt werden sollen, kann für einzelne Versicherungsnehmer relevant sein.
Gerade bei solchen Änderungen ist allerdings Vorsicht geboten.
Betrüger könnten versuchen, echte Unternehmensumstrukturierungen für gefälschte Zahlungsaufforderungen auszunutzen.
Versicherungsnehmer sollten deshalb neue Bankverbindungen oder ungewöhnliche Zahlungsanweisungen nicht allein aufgrund einer E-Mail übernehmen, sondern bei Bedarf über bekannte offizielle Kontaktwege überprüfen.
Die BaFin-Bekanntmachung selbst enthält keine Anweisung an Versicherungsnehmer, Beiträge auf ein neues Konto zu überweisen.
Was geschieht mit bereits gemeldeten Schäden?
Eine wichtige praktische Frage betrifft laufende Schadenfälle.
Wenn ein Versicherungsvertrag Bestandteil einer wirksamen Bestandsübertragung ist, gehen grundsätzlich auch die zugehörigen versicherungsvertraglichen Verpflichtungen auf das übernehmende Unternehmen über.
Das kann ebenfalls für bereits entstandene, noch nicht abschließend regulierte Versicherungsfälle von Bedeutung sein.
Allerdings enthält die veröffentlichte Bekanntmachung keine näheren Informationen zur organisatorischen Bearbeitung offener Schadenfälle.
Versicherungsnehmer, die bereits einen Schaden gemeldet haben, sollten daher prüfen, welcher Versicherer beziehungsweise welche Schadenabteilung künftig zuständig ist.
Wichtig ist insbesondere, dass bestehende Fristen, Nachweispflichten und vertragliche Mitwirkungspflichten weiterhin beachtet werden.
Eine Bestandsübertragung sollte nicht mit der Annahme verwechselt werden, dass bereits laufende Verfahren automatisch beendet oder bisherige Ansprüche gegenstandslos würden.
Bedeutet die Übertragung wirtschaftliche Schwierigkeiten bei GARANTA?
Aus der Bekanntmachung lässt sich kein Hinweis auf eine Insolvenz oder eine wirtschaftliche Notlage der GARANTA Versicherungs-Aktiengesellschaft ableiten.
Versicherungsbestände können aus unterschiedlichen Gründen übertragen werden.
Dazu gehören beispielsweise die Konzentration auf bestimmte Märkte, die Neuordnung von Geschäftsbereichen oder die Vereinfachung bestehender Unternehmensstrukturen.
Welcher konkrete wirtschaftliche oder strategische Hintergrund im vorliegenden Fall ausschlaggebend war, wird in der BaFin-Veröffentlichung nicht erläutert.
Deshalb wäre es nicht gerechtfertigt, aus der Übertragung allein auf finanzielle Schwierigkeiten des abgebenden Versicherers zu schließen.
Ebenso wenig erlaubt die Bekanntmachung eine Bewertung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der DONAU Versicherung.
Für eine solche Analyse wären ergänzende Informationen über die beteiligten Unternehmen, ihre Solvabilität und die Hintergründe der Transaktion erforderlich.