Das Insolvenzgericht Ingolstadt hat im Verfahren IN 352/26 über den Antrag der immoportal.online UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Ingolstadt entschieden: Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Die Bekanntmachung ist am 20.10.2026 veröffentlicht worden.
Was „mangels Masse“ bedeutet
Eine Abweisung mangels Masse heißt, dass das Gericht das Insolvenzverfahren gar nicht erst eröffnet. Der Grund ist, dass das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu bezahlen. Für Gläubiger bedeutet das: Es kommt nicht zu einem regulären Insolvenzverfahren mit Insolvenzverwalter und geordneter Verteilung der vorhandenen Mittel.
Damit entfällt in der Regel auch eine zentrale Stelle, über die Forderungen gebündelt und geprüft werden. Gläubiger müssen ihre Ansprüche grundsätzlich selbst weiterverfolgen. Die Aussichten, noch Geld zu erhalten, sind bei einer Abweisung mangels Masse meist gering.
Folgen für das Unternehmen und die Gläubiger
Mit der Abweisung des Insolvenzantrags ist kein Insolvenzverfahren eröffnet worden. In der Folge wird eine solche Entscheidung regelmäßig im Handelsregister sichtbar; außerdem kommt es in der Regel zur Auflösung der Gesellschaft und später zur Löschung. Für Betroffene ist wichtig: Es gibt in diesem Stadium keinen Insolvenzverwalter, der die Angelegenheit übernimmt oder Zahlungen an alle Gläubiger nach festen Regeln verteilt.
Wer noch offene Forderungen gegen die Gesellschaft hat, sollte davon ausgehen, dass die Durchsetzung eigenständig erfolgen muss. Das kann zum Beispiel Mahnungen, rechtliche Schritte oder die Prüfung weiterer Vollstreckungsmöglichkeiten betreffen. Eine Garantie auf Rückzahlung besteht jedoch nicht.
Was Betroffene jetzt tun können
Kunden, die noch offene Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheine haben, sollten ihre Unterlagen sofort sichern. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege, E-Mails und sonstige Absprachen. Wer einen wirtschaftlichen Schaden vermutet, kann sich außerdem an eine Verbraucherzentrale oder an eine Rechtsberatung wenden, um die nächsten Schritte zu prüfen. Wichtig ist, Fristen und Beweise sorgfältig festzuhalten, damit Ansprüche nicht verloren gehen.