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Insolvenzantrag der RMD Verwaltungs GmbH mangels Masse abgewiesen

Das Insolvenzgericht Offenbach am Main hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 8 IN 826/25 den Insolvenzantrag über das Vermögen der RMD Verwaltungs GmbH abgewiesen. Die Bekanntmachung wurde am 20.10.2026 veröffentlicht. Sitz der Gesellschaft ist Mühlheim, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Offenbach am Main unter HRB 53290.

Was die Abweisung mangels Masse bedeutet

„Abweisung mangels Masse“ heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen nach der Einschätzung des Gerichts voraussichtlich nicht einmal ausreichen würde, um die Kosten eines solchen Verfahrens zu decken. Es wird also kein Insolvenzverfahren mit einem Insolvenzverwalter durchgeführt. Für Gläubiger gibt es dadurch in der Regel keine geordnete Verteilung aus einer Insolvenzmasse.

Für die Gesellschaft bedeutet das meist, dass sie im Handelsregister eingetragen bleibt und anschließend in der Regel aufgelöst wird; später kann die Löschung folgen. Für Gläubiger ist die Lage oft schwierig, weil sie ihre Forderungen selbst weiterverfolgen müssen und die Aussichten auf eine Befriedigung meist gering sind.

Folgen für Gläubiger und Vertragspartner

Wer noch offene Forderungen gegen die RMD Verwaltungs GmbH hat, muss sich darauf einstellen, dass ein reguläres Insolvenzverfahren nicht eröffnet wurde. Ohne Insolvenzverwalter gibt es keine zentrale Stelle, die Forderungen sammelt und eine Verteilung organisiert. Kunden mit offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen sollten ihre Unterlagen deshalb sorgfältig sichern und prüfen, welche rechtlichen Schritte in Betracht kommen.

Wichtig ist außerdem, Fristen und Nachweise im Blick zu behalten. Wer Unterlagen, Rechnungen, Verträge oder Zahlungsbelege besitzt, sollte diese aufbewahren. Bei Unsicherheiten kann rechtlicher Rat helfen, um die eigenen Ansprüche einzuordnen und das weitere Vorgehen zu prüfen.

Einordnung für Betroffene

Die Abweisung mangels Masse ist für Betroffene meist ein ungünstiges Zeichen. Sie zeigt, dass aus Sicht des Gerichts keine ausreichende Vermögensmasse für ein reguläres Insolvenzverfahren vorhanden ist. Dadurch sinken die Chancen, noch Geld aus offenen Forderungen zu erhalten.

Wer mit der RMD Verwaltungs GmbH Verträge abgeschlossen hat oder noch Ansprüche geltend machen möchte, sollte deshalb rasch handeln, die eigenen Unterlagen vollständig zusammentragen und bei Bedarf juristische Beratung einholen.

Was Betroffene jetzt tun können: Unterlagen sichern, Forderungen und Zahlungen dokumentieren, Verträge und Belege prüfen und bei offenen Ansprüchen zeitnah rechtlichen Rat suchen.

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