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Insolvenzantrag der Gebäudeservice Frieden UG mangels Masse abgewiesen

Das Amtsgericht Düsseldorf hat den Insolvenzantrag der Gebäudeservice Frieden UG (haftungsbeschränkt) mit dem Aktenzeichen 503 IN 189/26 mangels Masse abgewiesen. Die Bekanntmachung wurde am 19.10.2026 veröffentlicht. Der Sitz des Unternehmens ist Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 100733.

Was die Abweisung mangels Masse bedeutet

„Abweisung mangels Masse“ heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Für die Gläubiger gibt es damit kein reguläres Insolvenzverfahren mit einem Insolvenzverwalter und auch keine geordnete Verteilung von vorhandenen Vermögenswerten über das Insolvenzgericht.

Die Abweisung erfolgt in einem Insolvenzeröffnungsverfahren. In der Bekanntmachung ist festgehalten, dass der Antrag der Schuldnerin vom 03.08.2026, beim Gericht eingegangen am 04.08.2026, durch Beschluss vom 16.10.2026 mangels Masse abgewiesen wurde.

Folgen für Gläubiger und das Unternehmen

Für Gläubiger bedeutet das in der Regel, dass sie ihre Forderungen selbst weiterverfolgen müssen. Die Aussichten, noch Zahlungen zu erhalten, sind meist gering. Ein Insolvenzverwalter wird in einem solchen Fall nicht bestellt, weil das Verfahren gar nicht eröffnet wird.

Nach einer Abweisung mangels Masse wird die Gesellschaft in der Regel aufgelöst und später gelöscht. Für Betroffene kann das bedeuten, dass Ansprüche nicht mehr im Rahmen eines Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden können, sondern auf anderem Weg verfolgt werden müssen.

Was Betroffene jetzt tun können

Kunden, die noch offene Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheine haben, sollten alle Unterlagen sichern: Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege, E-Mails und sonstige Nachweise. Es kann sinnvoll sein, zeitnah rechtlichen Rat einzuholen, um zu prüfen, ob und wie Ansprüche noch geltend gemacht werden können. Wer Forderungen hat, sollte diese sorgfältig dokumentieren und eigene Fristen im Blick behalten.

Die Bekanntmachung betrifft ausschließlich die Abweisung des Insolvenzantrags der Gebäudeservice Frieden UG (haftungsbeschränkt) durch das Amtsgericht Düsseldorf im Verfahren 503 IN 189/26.

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