Das Insolvenzgericht Offenbach am Main hat im Verfahren 8 IN 801/26 über das Vermögen der NEB-Service GmbH & Co. KG mit Sitz in Neu-Isenburg am 19.10.2026 eine Bekanntmachung zu Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht. Solche Maßnahmen dienen dazu, das Vermögen des Unternehmens während des laufenden Insolvenzantragsverfahrens zu sichern.
Nach der Bekanntmachung wurde am 13.10.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Das bedeutet: Das Unternehmen bleibt zwar zunächst bestehen, aber es kann nicht mehr frei über sein Vermögen verfügen. Verfügungen der Antragstellerin sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Damit soll verhindert werden, dass Vermögenswerte dem Verfahren entzogen oder einzelne Gläubiger bevorzugt werden.
Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten
Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist nach der Bekanntmachung ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Unternehmens einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Außerdem werden Drittschuldner aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Für Laien heißt das: Wer der Firma noch Geld schuldet, soll Zahlungen nicht mehr einfach an das Unternehmen leisten, sondern die Anordnung des Gerichts beachten.
Eine solche Sicherungsmaßnahme ist noch keine endgültige Entscheidung über das Insolvenzverfahren. Sie ist aber ein deutliches Signal, dass das Gericht das Vermögen des Unternehmens vorläufig unter besondere Kontrolle stellt. Für Kunden, Anleger oder sonstige Gläubiger kann das bedeuten, dass offene Forderungen zunächst nicht frei an das Unternehmen gezahlt oder mit ihm abgewickelt werden sollten, sondern nach den Vorgaben des Insolvenzverfahrens.
Wer als vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt wurde
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. Dragica Banovic, c/o hww Rechtsanwälte Partnerschaft, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, bestellt. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Wichtig für Betroffene ist vor allem: Forderungen, Rechnungen und sonstige Zahlungsverpflichtungen sollten sorgfältig geprüft werden. Wer Geschäftsbeziehungen mit der NEB-Service GmbH & Co. KG hat, sollte das gerichtliche Verfahren beachten und keine eigenmächtigen Zahlungen oder Verrechnungen vornehmen, wenn unklar ist, ob sie noch wirksam sind.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten vorhandene Unterlagen wie Verträge, Rechnungen, Lieferscheine oder Zahlungsbelege geordnet bereithalten. Wer Forderungen gegen die Gesellschaft hat oder an sie leisten soll, sollte die gerichtliche Anordnung genau beachten und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen. Maßgeblich ist das Insolvenzverfahren vor dem Insolvenzgericht Offenbach am Main unter dem Aktenzeichen 8 IN 801/26.
Die Veröffentlichung datiert vom 19.10.2026. Sie betrifft ausdrücklich Sicherungsmaßnahmen in dem laufenden Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der NEB-Service GmbH & Co. KG mit Sitz in Neu-Isenburg.