Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg ist von einem Hackerangriff betroffen. Nach einem Bericht vom 16. Oktober wurden bei dem Angriff Daten Tausender Menschen kompromittiert.
Welche konkreten Informationen abgeflossen sind und welche Personengruppen betroffen sind, muss anhand der weiteren Untersuchungen geklärt werden.
Ein solcher Vorfall kann für Studierende, Beschäftigte und andere Betroffene erhebliche Risiken verursachen, insbesondere wenn personenbezogene Daten missbräuchlich verwendet werden.
Die Universität muss prüfen, welche datenschutzrechtlichen Melde- und Informationspflichten bestehen.
Nach der Datenschutz-Grundverordnung müssen Verantwortliche bei bestimmten Datenschutzverletzungen die zuständige Aufsichtsbehörde informieren. Besteht ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen, kann außerdem eine direkte Benachrichtigung erforderlich sein.
Betroffene sollten verdächtige E-Mails und unerwartete Aufforderungen zur Eingabe von Zugangsdaten besonders kritisch prüfen.
Der Fall verdeutlicht die Bedeutung wirksamer IT-Sicherheitsmaßnahmen an Hochschulen, die umfangreiche Bestände personenbezogener Daten und wissenschaftlicher Informationen verwalten.