Die Stadt Mainz hat dem geplanten Oktoberfest erneut keine Genehmigung erteilt. Die Entscheidung wurde am 16. Oktober bekannt.
Zwischen der Stadt und dem Veranstalter besteht bereits seit mehr als zwei Wochen Streit darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen die Veranstaltung stattfinden kann.
Mit der erneuten Ablehnung ist die Durchführung des Festes weiterhin nicht genehmigt.
Für Besucher, die bereits Eintrittskarten oder andere Leistungen gebucht haben, stellt sich die Frage nach möglichen Erstattungsansprüchen.
Ob und in welchem Umfang solche Ansprüche bestehen, hängt von den jeweiligen Vertragsbedingungen und davon ab, ob die gebuchte Leistung tatsächlich erbracht werden kann.
Auch für Händler und andere Vertragspartner können aus der Entscheidung wirtschaftliche Folgen entstehen.
Welche rechtlichen Schritte der Veranstalter gegen die Entscheidung der Stadt unternehmen kann, richtet sich nach den konkreten Genehmigungsvoraussetzungen und dem bisherigen Verwaltungsverfahren.
Eine abschließende rechtliche Bewertung ist ohne Kenntnis der vollständigen behördlichen Entscheidung nicht möglich.