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CEE Windpark Schmölln 2 bilanziell überschuldet: Eigenkapital aufgebraucht – Verbindlichkeiten von 19,3 Millionen Euro

Shutterbug75 (CC0), Pixabay

Der am 8. Oktober 2026 veröffentlichte Jahresabschluss der CEE Windpark Schmölln 2 GmbH & Co. KG mit Sitz in Rotenburg (Wümme) zeigt eine angespannte Finanzierungsstruktur.

Besonders kritisch ist die Entwicklung der Eigenkapitalbasis. Innerhalb eines Jahres hat die Gesellschaft ihre zuvor noch vorhandene bilanzielle Eigenkapitalposition vollständig verloren.

Zugleich bestehen langfristige wirtschaftliche Verpflichtungen aus der Finanzierung und dem Betrieb der Windenergieanlage.

Eine Insolvenz lässt sich aus diesen Angaben nicht ableiten. Der Jahresabschluss enthält jedoch mehrere Punkte, die eine genauere Betrachtung verdienen.

Innerhalb eines Jahres von positivem Eigenkapital zur bilanziellen Überschuldung

Zum 31. Dezember 2024 verfügte die Gesellschaft noch über ein Eigenkapital von 279.414,37 Euro.

Ein Jahr später wird das Eigenkapital mit null Euro ausgewiesen.

Stattdessen erscheint auf der Aktivseite ein nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil der Kommanditisten in Höhe von 290.937,06 Euro.

Damit hat sich die wirtschaftliche Eigenkapitalposition gegenüber dem Vorjahr rechnerisch um rund 570.351 Euro verschlechtert.

Im Anhang erklärt die Gesellschaft ausdrücklich, dass sie zum Abschlussstichtag bilanziell überschuldet sei.

Diese Entwicklung ist bemerkenswert, weil bereits Ende 2024 ein erheblicher Bilanzverlust von 1.152.622,85 Euro ausgewiesen worden war.

Damals wurde dieser noch durch Rücklagen und Kapitalanteile ausgeglichen.

Zum Jahresende 2025 reichten die entsprechenden Eigenkapitalbestandteile bilanziell nicht mehr aus.

Der veröffentlichte Abschluss macht allerdings nicht vollständig nachvollziehbar, welche Ergebnis- und Kapitalbewegungen im Einzelnen zu dieser Veränderung geführt haben.

Geschäftsführung hält Fortführung trotzdem für wahrscheinlich

Trotz der bilanziellen Überschuldung wurde der Jahresabschluss weiterhin unter der Annahme aufgestellt, dass die Gesellschaft ihre Geschäftstätigkeit fortsetzt.

Die Geschäftsführung verweist dabei auf eine Liquiditätsplanung, nach der die Zahlungsfähigkeit weiterhin gegeben sei.

Darüber hinaus bestehe eine positive Fortbestehensprognose im Sinne von § 19 Absatz 2 der Insolvenzordnung.

Damit wird die Fortführung des Unternehmens nach Einschätzung der Geschäftsführung als überwiegend wahrscheinlich angesehen.

Diese Angaben sind für die rechtliche Einordnung entscheidend.

Denn eine bilanzielle Überschuldung nach handelsrechtlichen Maßstäben bedeutet nicht automatisch, dass auch eine insolvenzrechtliche Überschuldung vorliegt.

Ebenso wenig lässt sich daraus unmittelbar auf eine Zahlungsunfähigkeit schließen.

Allerdings handelt es sich bei der positiven Fortbestehensprognose um eine Einschätzung, die von zukünftigen Entwicklungen abhängt.

Ob sich die zugrunde liegenden Erwartungen erfüllen, kann anhand des veröffentlichten Jahresabschlusses nicht unabhängig überprüft werden.

Mehr als 19 Millionen Euro Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten der CEE Windpark Schmölln 2 GmbH & Co. KG beliefen sich zum 31. Dezember 2025 auf 19.342.708,96 Euro.

Im Vorjahr waren es noch 19.711.691,38 Euro gewesen.

Damit gingen die Verbindlichkeiten um rund 369.000 Euro zurück.

Das entspricht einer Verringerung von knapp 1,9 Prozent.

Trotz dieses Rückgangs bleibt die Gesellschaft in erheblichem Umfang fremdfinanziert.

Die gesamten bilanzierten Verbindlichkeiten liegen nur geringfügig unter der ausgewiesenen Bilanzsumme von rund 19,5 Millionen Euro.

Für die wirtschaftliche Bewertung ist deshalb nicht nur die absolute Höhe der Schulden entscheidend.

Wesentlich ist vielmehr, ob die Windenergieanlage dauerhaft genügend Einnahmen erwirtschaftet, um laufende Betriebskosten sowie Zins- und Tilgungsverpflichtungen zu decken.

Die dafür notwendigen Angaben zu Stromerlösen, operativem Ergebnis und Zahlungsströmen enthält der bereitgestellte Abschluss nicht.

Bankkredite von rund elf Millionen Euro

Von den gesamten Verbindlichkeiten entfallen 11.043.181,70 Euro auf Kreditinstitute.

Zum Ende des Vorjahres waren es noch 11.859.415,50 Euro.

Die Bankschulden wurden damit um rund 816.234 Euro beziehungsweise etwa 6,9 Prozent reduziert.

Die Finanzierung ist nach Angaben im Anhang vollständig besichert.

Als Sicherheiten dienen die Sicherungsübereignung der getätigten Investitionen und die offene Abtretung der Einspeiseerlöse aus der finanzierten Windenergieanlage.

Die Bank verfügt damit über vertraglich vereinbarte Sicherungsrechte an den finanzierten Vermögenswerten und den Stromerlösen.

Eine solche Struktur ist bei projektfinanzierten Energieanlagen nicht ungewöhnlich.

Sie verdeutlicht jedoch, dass die Einnahmen aus dem Windpark eine zentrale Bedeutung für die Finanzierung besitzen.

Geraten diese Einnahmen unter Druck, kann sich dies auf die Fähigkeit zur Bedienung der Kreditverpflichtungen auswirken.

Ob Kreditbedingungen verletzt wurden oder die Bank besondere Zugeständnisse gemacht hat, wird im vorliegenden Abschluss nicht berichtet.

Entsprechende Schlussfolgerungen wären daher nicht gerechtfertigt.

Anlagevermögen sinkt um fast 878.000 Euro

Die Gesellschaft weist zum Jahresende 2025 ein Anlagevermögen von 18.352.149 Euro aus.

Ende 2024 hatte der Wert noch 19.230.075 Euro betragen.

Damit verringerte sich das Anlagevermögen um 877.926 Euro.

Der größte Teil entfällt auf Sachanlagen, die mit rund 16,98 Millionen Euro bilanziert sind.

Hinzu kommen immaterielle Vermögensgegenstände im Wert von etwa 1,37 Millionen Euro sowie Finanzanlagen von 1.033 Euro.

Nach den Angaben im Anhang werden die abnutzbaren Sachanlagen über 25 Jahre abgeschrieben.

Für die immateriellen Vermögensgegenstände gilt eine Nutzungsdauer von 24 Jahren.

Außerplanmäßige Abschreibungen wurden 2025 nicht vorgenommen.

Der Rückgang der Buchwerte ist daher im Zusammenhang mit den planmäßigen Abschreibungen zu betrachten.

Aus den veröffentlichten Zahlen ergibt sich kein Beleg für eine außerordentliche Wertminderung der Windenergieanlage.

Nur rund 404.000 Euro liquide Mittel

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Liquiditätsausstattung.

Zum 31. Dezember 2025 verfügte die Gesellschaft über Bankguthaben und sonstige liquide Mittel von 403.668,98 Euro.

Ein Jahr zuvor waren es 367.787,37 Euro.

Damit stiegen die liquiden Mittel um rund 35.882 Euro.

Der Zuwachs ist grundsätzlich positiv.

Im Verhältnis zu den bilanzierten Verbindlichkeiten von mehr als 19 Millionen Euro erscheint der Zahlungsmittelbestand jedoch begrenzt.

Das bedeutet nicht automatisch, dass die Gesellschaft ihre laufenden Verpflichtungen nicht erfüllen kann.

Für eine sachgerechte Bewertung müssten insbesondere die Fälligkeiten der Verbindlichkeiten, die erwarteten Stromerlöse und die zukünftigen Zahlungsströme berücksichtigt werden.

Gerade diese Informationen sind im veröffentlichten Abschluss nur eingeschränkt verfügbar.

Die Geschäftsführung verweist zwar auf eine positive Liquiditätsplanung, veröffentlicht deren konkrete Annahmen im vorliegenden Anhang jedoch nicht.

Mehr als eine halbe Million Euro laufende Jahresverpflichtungen

Zusätzlich zu den bilanzierten Schulden bestehen weitere vertragliche finanzielle Verpflichtungen.

Der Jahresabschluss beziffert diese auf insgesamt 530.300 Euro pro Jahr.

Der größte Einzelposten entfällt auf Miet- und Pachtverhältnisse mit jährlich 281.200 Euro. Diese laufen nach den veröffentlichten Angaben bis 2040.

Für den Wartungsvertrag fallen jährlich 192.500 Euro an. Die Laufzeit reicht bis 2042.

Hinzu kommen 34.400 Euro für die technische Betriebsführung bis 2032 und 22.200 Euro für die kaufmännische Betriebsführung bis 2031.

Die genannten Beträge zeigen, dass die Gesellschaft unabhängig von der jeweiligen Stromproduktion erhebliche vertragliche Ausgaben zu tragen hat.

Bei geringeren Einspeiseerlösen oder technischen Ausfällen können solche festen Verpflichtungen die wirtschaftliche Belastbarkeit eines Windparks beeinträchtigen.

Ob die laufenden Einnahmen diese Kosten ausreichend decken, lässt sich aus der Bilanz allein nicht feststellen.

Warum die festen Kosten besonders ins Gewicht fallen

Die Wirtschaftlichkeit einer Windenergieanlage hängt wesentlich von der erzeugten Strommenge und den erzielten Vergütungen ab.

Gleichzeitig entstehen zahlreiche Kosten unabhängig davon, ob die Anlage in einem bestimmten Zeitraum besonders viel oder wenig Strom produziert.

Dazu zählen beispielsweise Pachtzahlungen, Wartungsverträge und die technische Betriebsführung.

Bei der CEE Windpark Schmölln 2 GmbH & Co. KG summieren sich diese vertraglichen Verpflichtungen auf mehr als 530.000 Euro jährlich.

Hinzu kommen weitere mögliche Aufwendungen sowie die Finanzierungskosten.

Damit besteht ein erheblicher Bedarf an verlässlichen Einnahmen.

Wie hoch die tatsächlichen Stromerlöse im Geschäftsjahr 2025 waren und welche operative Marge erzielt wurde, geht aus dem bereitgestellten Jahresabschluss nicht hervor.

Eine abschließende Beurteilung der Wirtschaftlichkeit ist deshalb nicht möglich.

Rückstellungen sinken, latente Steuern steigen

Die Rückstellungen der Gesellschaft verringerten sich von 61.222,17 Euro auf 13.262,04 Euro.

Dies entspricht einem Rückgang von rund 47.960 Euro.

Die passiven latenten Steuern stiegen hingegen von 94.647,13 Euro auf 148.818,31 Euro.

Der Anstieg beträgt rund 54.171 Euro.

Nach Angaben im Anhang resultieren die latenten Steuern aus unterschiedlichen Wertansätzen in Handels- und Steuerbilanz.

Dabei spielen unter anderem abweichende Nutzungsdauern der technischen Anlagen, Rechnungsabgrenzungsposten und gewerbesteuerliche Verlustvorträge eine Rolle.

Latente Steuern sind bilanzielle Abgrenzungspositionen und nicht mit einer unmittelbar fälligen Steuerzahlung in gleicher Höhe gleichzusetzen.

Keine eigenen Arbeitnehmer

Die CEE Windpark Schmölln 2 GmbH & Co. KG beschäftigte im Geschäftsjahr 2025 keine eigenen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer.

Die technische und kaufmännische Betriebsführung wird über entsprechende vertragliche Leistungen abgedeckt.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Rotenburg (Wümme) und ist beim Amtsgericht Walsrode unter der Registernummer HRA 204848 eingetragen.

Unterzeichnet wurde der Jahresabschluss am 16. April 2026 durch Frank Grafe und Christian Bertsch-Engel, jeweils handelnd für die CYCAP Project Management GmbH.

Die Feststellung erfolgte am 26. Mai 2026.

Was der Jahresabschluss nicht beantwortet

Die veröffentlichten Angaben zeigen eine deutliche Verschlechterung der bilanziellen Eigenkapitalsituation.

Mehrere entscheidende Fragen bleiben jedoch offen.

So lässt sich nicht erkennen, wie hoch die Stromerlöse im Geschäftsjahr 2025 waren und welches Jahresergebnis die Gesellschaft tatsächlich erzielte.

Auch die Zusammensetzung der Verbindlichkeiten außerhalb der Bankfinanzierung wird im vorliegenden Anhang nicht näher erläutert.

Darüber hinaus fehlen konkrete Informationen über die zukünftigen Tilgungspläne und die Annahmen der positiven Liquiditätsprognose.

Für eine unabhängige Einschätzung der finanziellen Belastbarkeit wären diese Angaben von erheblicher Bedeutung.

Besonders relevant ist die Frage, ob die Gesellschaft aus ihrem laufenden Geschäft dauerhaft genügend Zahlungsmittel erwirtschaften kann, um sämtliche Verpflichtungen zu erfüllen.

 

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