Das Insolvenzgericht Wuppertal hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der PTD-Haan GmbH mit dem Aktenzeichen 505 IN 92/26 am 16.10.2026 um 14:00 Uhr Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Die Bekanntmachung nennt als Sitz des Unternehmens Wuppertal. Sie wurde vom Amtsgericht Wuppertal veröffentlicht.
Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten
Mit einer solchen Anordnung soll das Vermögen des Unternehmens bis zur weiteren Entscheidung des Gerichts geschützt werden. Nach der Bekanntmachung dürfen Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam werden. Für Außenstehende heißt das: Das Unternehmen kann über sein Vermögen nicht mehr frei wie zuvor verfügen.
Außerdem ist angeordnet worden, dass Schuldner der PTD-Haan GmbH nicht mehr an das Unternehmen zahlen dürfen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Für Gläubiger und Geschäftspartner bedeutet das, dass Zahlungen und Forderungen ab diesem Zeitpunkt nur noch unter Beachtung dieser Anordnung abgewickelt werden dürfen.
Die Bekanntmachung untersagt zudem Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt. Für Betroffene ist das wichtig, weil einzelne Vollstreckungsmaßnahmen damit vorerst unterbrochen oder gestoppt werden können.
Der vorläufige Insolvenzverwalter
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Dr. Wolf-Rüdiger von der Fecht, Funckstraße 71, 42115 Wuppertal, bestellt. Seine Aufgabe ist es nach der Anordnung, das Verfahren zu sichern und die weitere Entwicklung zu begleiten. Die Bekanntmachung selbst enthält keine weiteren Angaben dazu, wie es mit dem Unternehmen weitergeht.
Für Kunden, Anleger oder Gläubiger bedeutet eine solche Sicherungsanordnung in erster Linie, dass Vorsicht bei offenen Forderungen, Zahlungen und laufenden Geschäften geboten ist. Wer noch Forderungen gegen die PTD-Haan GmbH haben könnte oder selbst von der Anordnung betroffen ist, sollte sich auf die Vorgaben des Insolvenzgerichts und des vorläufigen Insolvenzverwalters einstellen.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten ihre Unterlagen zu offenen Rechnungen, Verträgen und Zahlungen prüfen und nichts überstürzt veranlassen. Wenn eine Forderung besteht, ist es sinnvoll, alle Belege geordnet bereitzuhalten. Zahlungen an die PTD-Haan GmbH sollten nur dann erfolgen, wenn sie mit der aktuellen Anordnung vereinbar sind. Weitere Schritte hängen vom Fortgang des Verfahrens beim Insolvenzgericht Wuppertal unter dem Aktenzeichen 505 IN 92/26 ab.
Die Bekanntmachung datiert vom 16.10.2026.